Beschlussvorlage - GVSt-0051/26-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stolpe beschließt die Satzung der Gemeinde Stolpe auf Usedom über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer

 

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Sachverhalt

 

In der Vorberatung vom 24. Februar 2026 wurde über eine mögliche Anpassung der Satzung zur Zweitwohnungssteuer beraten. 

 

Der Hebesatz soll von 10 % auf 15 % angehoben werden. 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Zu erwartende Einnahmen bei Anhebung des Hebesatzes auf 15 % sind 40.014 € . 

 

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Anlagen

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