Beschlussvorlage - StV-0113/26
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Ausleihe von Verkaufshütten, Festzeltgarnituren, Festzelte und Pavillons der Stadt Usedom
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtinformation
- Bearbeiter:
- Isabell Gottschling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Kultur-, Sport- und Tourismus und Feuerwehrausschuss
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Vorberatung
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24.03.2026
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Geplant
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Stadtvertretung Usedom
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Entscheidung
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15.04.2026
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Sachverhalt
Die Stadt ist im Besitz von 5 Verkaufshütten, 10 Bierzeltgarnituren, 1 Festzelt (10m x 6m) und ein Pavillon.
Die Verkaufshütten und Bierzeltgarnituren wurden vor ca. 20 Jahren und das Festzelt 2025 angeschafft um die städtischen Veranstaltungen damit auszustatten.
Die Verkaufshütten und Bierzeltgarnituren sind mittlerweile in die Jahre gekommen.
Reparaturarbeiten wurden ständig durchgeführt. Von ursprünglichen 7 Verkaufshütten sind mittlerweile nur noch 5 Verkaufshütten vorhanden. Die Verkaufshütten wurden im letzten Jahr erneut vom Bauhof umfangreich aufgearbeitet. Die Materialkosten beliefen sich auf ca. 2.000 EURO. (Die Anschaffungskosten für einer Verkaufshütte in der Größe und Ausstattung würde sich in der heutigen Zeit auf mindestens 900 EURO belaufen.) Die Arbeitsstunden des
Bauhofes beliefen sich dabei auf ca. 240 Stunden.
Die Verkaufshütten wurden jetzt so aufgearbeitet, dass sie nur noch als Gesamteinheit gelagert und aufgestellt werden können. Das ist für den Bauhof eine Arbeitserleichterung und sie sind flexibler. So werden nur noch maximal 2 Arbeitskräfte für den Transport und Aufbau benötigt. In der Vergangenheit waren mind. 4 Personen nötigt um eine Verkaufshütte aus Einzelteilen zusammenzubauen.
In Laufe der Jahre wurden die Verkaufshütten und Festzeltgarnituren nicht mehr nur von der Stadt selbst genutzt, Sie wurden und werden zunehmend, immer kostenlos, an Vereine, private und gewerbliche Personen ausgeliehen.
Für das Ausleihen und den Transport der Verkaufshütten und der Festzeltgarnituren wurde kein Nutzungsentgelt erhoben. Dies, obwohl die Anmietung mit Gewinnerzielungsabsicht vorgenommen wird.
Bei Schäden, die der Nutzer verursacht hat, gab es keine Rechtsgrundlage.
Es wird empfohlen für die Zukunft eine Benutzungs- und Entgeltordnung zu beschließen.
Die Stadt Usedom ist auf die Mieteinnahmen zur Instandhaltung angesichts der angespannten Haushaltslage zwingend angewiesen. Für den Haushalt 2026 musste sie ein Haushaltsicherungskonzept erstellen.
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Für die Anlieferung und das Aufbauen entstehen der Stadt Personalkosten, Spritkosten und Verschleiß an den Fahrzeugen. Der Zeitaufwand für Anlieferung, Auf- und Abbau einer Verkaufshütte belaufen sich auf mind. 2 Stunden.
Im Jahr 2025 wurden die Verkaufshütten ca.8x an Vereine, private und gewerbliche Personen zur Nutzung überlassen.
Von einer Vermietung des Festzeltes (10m x 6m) an Vereine, Institutionen, gemeinnützige Organisationen private und gewerbliche Personen wird abgeraten. Das Festzelt wurde 2025 für ca. 6.000 € angeschafft. Bei regelmäßiger Vermietung des Festzeltes ist eine schnellere Abnutzung und ein verringerter Lebenszyklus zwangsläufig. Der Aufbau ist zeitaufwendig und dauert mind.5 Stunden, benötigt werden mind. 4 Personen. Die gleiche Zeit und Personenanzahl benötigt man auch für den Abbau.
Es ist zu bedenken, dass die Stadt keine Eventfirma ist und der Bauhof andere Pflichtaufgaben zu erfüllen hat.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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226,3 kB
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