Beschlussvorlage - StV-0112/26-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Usedom beschließt das Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2026 und erklärt dessen Inhalte für die weitere Mittelbewirtschaftung als verbindlich.

 

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Sachverhalt

 

Die Stadt Usedom kann den Haushaltsausgleich nicht mehr erreichen. Nach § 43 Abs. 7- 8 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) i.V.m. § 17b GemHVO-Doppik hat die Stadt Usedom ein Haushaltssicherungskonzept mit abrechenbaren Konsolidierungsmaßnahmen zu erarbeiten und zu beschließen. Darin ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird. Es sind Maßnahmen darzustellen, durch die der Fehlbedarf abgebaut und das Entstehen eines neuen Fehlbedarfs vermieden wird.

Das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept mit den aufgezeigten Maßnahmen zur Konsolidierung wird auf der Sitzung vorgestellt.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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