Beschlussvorlage - GVPu-0038/26

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pudagla beschließt, den Entwurf und die Auslegung der 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen der Gemeinde Pudagla.

 

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Sachverhalt

 

1.  Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.  3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pudagla der Gemeinde Pudagla umfasst die in beigefügtem Übersichtsplan gekennzeichneten Teilflächen der Flurstücke 1/3 sowie 1/7 in der Flur 3 der Gemarkung Pudagla östlich der Hauptstraße.

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2. Billigung des Entwurfes

Der Entwurf der 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.  3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pudagla der Gemeinde Pudagla mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung von 03-2026 gebilligt.

 

3. Billigung der Offenlegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Der Entwurf der 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.  3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pudagla der Gemeinde Pudagla mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Entwurf der Begründung  in der Fassung von 03-2026   ist   nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden  gemäß § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

4. Flächennutzungsplan

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bauleitpläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

Die Gemeinde Pudagla verfügt noch nicht über einen wirksamen Flächennutzungsplan. Die Gemeindevertretung Pudagla hat am 20.10.2016 den Beschluss zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pudagla gefasst. Er liegt derzeitig in der geänderten Entwurfsfassung mit Stand 03-2025 vor.

Das Ergänzungsgebiet ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ausgewiesen.

Die Gemeindevertretung Pudagla hat im Aufstellungsverfahren zum Flächennutzungsplan dem Antrag der Bauherren zur Errichtung einer Wohnbebauung zugestimmt. Die Ausweisung des Ergänzungsgebietes steht der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebietes nicht entgegen. Das Ergänzungsgebiet trägt zu einer Abrundung des Ortsbildes an diesem Standort bei.

 

5. Belange des Natur- und Umweltschutzes

Vorhaben, die die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeits-prüfung nach sich ziehen, sind nicht geplant. Ein Umweltbericht gemäß § 2 ff. BauGB ist nicht erforderlich.

Mit der geplanten Bebauung ergeben sich Eingriffe im Sinne des § 12 NatSchAG M-V, die zu kompensieren sind. Zur Ermittlung des Kompensationserfordernisses wurden die „Hinweise zur Eingriffsregelung“ des Landes M-V angewendet und Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt. Der Ausgleich ist durch Einzelbaumpflanzungen bzw. die Ablösung von Ökopunkten aus einem Ökokonto in der Landschaftszone Ostseeküstenland möglich.

Im Ergänzungsgebiet befindet sich kein Einzelbaumbestand, der gemäß § 18 NatSchAG M-V gesetzlich geschützt ist.

Die Belange des Biotopschutzes werden durch die Planung nicht berührt. Gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 20 NatSchAG M-V kommen im Ergänzungsgebiet nicht vor.

Durch die Satzungsergänzung können keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (z. B. FFH- Gebiete) und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutz-gesetzes begründet werden.  (Schutzgüter gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB)

 

6. Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses

Der Beschluss wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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