Beschlussvorlage - GVUe-0232/26

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz in der vorliegenden Form.

 

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Sachverhalt

 

Aufgrund der Änderung der Kommunalverfassung des Landes M-V sind Anpassungen an der Hauptsatzung vorzunehmen.

In § 3 Abs. 3 Nr. 4 war bisher die Öffentlichkeit grundsätzlich bei der Vergabe von Aufträgen ausgeschlossen. Das hat zum Inhalt, dass die Gemeindevertretung über die Vergabe entscheidet.

Hier ist der „neue“ § 22 Abs. 4 Nr. 3 und § 22 Abs. 4a der Kommunalverfassung M-V zur berücksichtigen. Danach entscheidet die Gemeindevertretung lediglich über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um Angelegenheiten der laufenden Verwaltung handelt. Sie kann diese Befugnisse ganz oder teilweise auf den Hauptausschuss oder die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister übertragen. Die Entscheidung über die Erteilung des Zuschlages ist in der Regel ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 38 Abs. 3, Satz 3 KV.

 

Weiterhin wurde auf Grundlage des Musters des Städte- und Gemeindetages M-V Abs. 2 Satz 3 neu eingefügt.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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