Beschlussvorlage - GVUe-0232/26
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I (zentrl. Dienste + Bürgeramt)
- Bearbeiter:
- Sven Wellnitz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Ückeritz
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Entscheidung
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26.02.2026
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Sachverhalt
Aufgrund der Änderung der Kommunalverfassung des Landes M-V sind Anpassungen an der Hauptsatzung vorzunehmen.
In § 3 Abs. 3 Nr. 4 war bisher die Öffentlichkeit grundsätzlich bei der Vergabe von Aufträgen ausgeschlossen. Das hat zum Inhalt, dass die Gemeindevertretung über die Vergabe entscheidet.
Hier ist der „neue“ § 22 Abs. 4 Nr. 3 und § 22 Abs. 4a der Kommunalverfassung M-V zur berücksichtigen. Danach entscheidet die Gemeindevertretung lediglich über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um Angelegenheiten der laufenden Verwaltung handelt. Sie kann diese Befugnisse ganz oder teilweise auf den Hauptausschuss oder die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister übertragen. Die Entscheidung über die Erteilung des Zuschlages ist in der Regel ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 38 Abs. 3, Satz 3 KV.
Weiterhin wurde auf Grundlage des Musters des Städte- und Gemeindetages M-V Abs. 2 Satz 3 neu eingefügt.
Finanz. Auswirkung
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GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
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00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
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FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
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Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
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Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
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Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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87,1 kB
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