Beschlussvorlage - GVUe-0229/26

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz beschließt:

  1. Der Entwurf der 1. Ergänzung und 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 B Gewerbegebiet „Kavelstücke“ wird in der vorliegenden Fassung vom Januar 2026 erneut beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anhängen wird in der vorliegenden Fassung vom Januar 2026 erneut gebilligt.

 

  1. Der Entwurf der 1. Ergänzung und 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 B Gewerbegebiet „Kavelstücke“ einschließlich Begründung und Umweltbericht mit Anhängen sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut im Internet zu veröffentlichen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der erneuten Veröffentlichung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Veröffentlichung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichung ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

  1. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung und Umweltbericht mit Anhängen erneut einzuholen.

 

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Sachverhalt

 

Mit Beschluss vom 08.05.2018 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz den Entwurf der 1. Ergänzung und 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 B Gewerbegebiet „Kavelstücke“ beschlossen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeitsbeteiligung unterrichtet und zur Abgabe einer aufgefordert. Die bisher vorliegenden Stellungnahmen wurden bei der Anpassung des Entwurfs, Stand Januar 2026 (Anlage 1), berücksichtigt.

 

Wird der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB oder § 4a Abs. 3 BauGB geändert oder ergänzt, ist er erneut zu veröffentlichen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sind der Entwurf der 1. Ergänzung und 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 B Gewerbegebiet „Kavelstücke“ einschließlich Begründung und Umweltbericht mit Anhängen sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erneut im Internet zu veröffentlichen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der erneuten Veröffentlichung zu benachrichtigen.

 

Ort und Dauer der Veröffentlichung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichung ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 1. Ergänzung und 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 B Gewerbegebiet „Kavelstücke“ einschließlich der Begründung und Umweltbericht mit Anhängen erneut einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 2 Absatz 2 BauGB - Abstimmung mit Nachbargemeinden

§ 3 Absatz 2 BauGB – Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 4 Absatz 2 BauGB – Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange

§ 4 a Absatz 3 BauGB – Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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