Beschlussvorlage - GVSt-0055/26

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stolpe beschließt die Eilentscheidung des Bürgermeisters gemäß § 39 Abs. III S. 4 Kommunalverfassung MV zur Auftragsvergabe Anschaffung eines Salzstreuers für den kommunalen Winterdienst zu genehmigen.

 

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Sachverhalt

 

Die Kommune ist im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht verpflichtet, bei winterlichen Witterungsverhältnissen für sichere Straßen und Wege zu sorgen. Derzeit steht kein eigener Salzstreuer zur Verfügung, sodass Streumaßnahmen nur eingeschränkt, zeitverzögert oder durch externe Dienstleister erfolgen können.

 

Dies führt zu erhöhtem organisatorischem und finanziellem Aufwand sowie zu Risiken im Hinblick auf Verkehrssicherheit und mögliche Haftungsansprüche. Besonders bei plötzlich auftretender Glätte ist eine schnelle Einsatzbereitschaft erforderlich.

 

Zur Sicherstellung eines effizienten und rechtssicheren Winterdienstes war die zeitnahe Anschaffung eines Salzstreuers dringend erforderlich.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Die Kosten sind im Haushalt 2026 eingestellt.

 

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