Beschlussvorlage - StV-0109/26
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur 4. Änderung der Sporthallenordnung der Stadt Usedom
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Vanessa Genz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtvertretung Usedom
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Entscheidung
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18.02.2026
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Sachverhalt
Der Stadtvertretung liegt die aktuelle Sporthallenordnung vor.
Der Punkt 17 der Sporthallenordnung der Stadt Usedom lautet wie folgt: „Für die außerschulische Nutzung wird von der Stadt Usedom eine Nutzungsentschädigung lt. Anlage erhoben.“ Dies hat zur Folge, dass derzeit die Nutzungsentschädigung nur bei tatsächlicher Nutzung der Sporthalle erfolgt. Laut Sporthallenplan wird jedoch die Sporthalle für die Vereine/Nutzer vorgehalten (überwiegend in den Sommermonaten). Auch bei Nichtnutzung der Sporthalle in den vereinbarten Nutzungszeiten sollte eine Gebühr erhoben werden, da zu diesen Hallenzeiten die Nutzung durch andere Vereine/Nutzer nicht möglich ist. Dadurch entsteht der Stadt ein finanzieller Nachteil.
Um anderen Vereinen/Nutzern die Möglichkeit zu bieten, die Sporthalle zu nutzen und gleichzeitig eine Gebühr zu erheben, ist die Änderung der Sporthallenordnung notwendig.
Es ist nicht wirtschaftlich, dass einem Verein/Nutzer die Sporthallenzeiten für das gesamte Jahr vorgehalten werden und dann bei Nichtnutzung kein Entgelt erhoben werden kann.
Die Vereine/Nutzer müssen sich vor den Nutzungszeiten telefonisch oder per Mail beim Amt Usedom-Süd abmelden und den Zeitraum benennen, indem voraussichtlich keine Nutzung erfolgen wird.
Es wird empfohlen daher folgenden Satz unter Punkt 17 anzufügen: „Die Vereine und Nutzer müssen sich vor den Nutzungszeiten telefonisch oder per Mail beim Amt Usedom-Süd abmelden und den Zeitraum benennen, indem voraussichtlich keine Nutzung erfolgen wird.“
Ausschließlich beim Fußball wird derzeit die Gebühr der halben Halle berechnet, obwohl die Nutzung der gesamten Halle stets erfolgt. Andere Vereine/Nutzer teilen sich die Halle an gemeinsamen Hallenzeiten und sind dadurch eingeschränkt (z.B. bei der Musiknutzung oder Umkleide). Bei gleichzeitiger Nutzung von zwei Vereinen/Nutzern wird eine Gebühr für beide Felder erhoben. Bei der Nutzung durch einen Fußballverein entsteht jedoch ein finanzieller Nachteil für die Stadt Usedom.
Die Änderung der Sporthallenordnung ist ebenfalls notwendig.
Die Anlage zu Punkt 17 der Sporthallenordnung der Stadt Usedom wird wie folgt geändert:
Bei den Personengruppen I. Einwohner der Stadt Usedom und II. Ortsfremde Personen wird jeweils am Ende der Auflistung folgender Satz gestrichen: „Ausschließlich für Fußball gilt das Entgelt pro Stunde für die Nutzung der gesamten Halle.“
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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37,7 kB
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2
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87,3 kB
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3
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286,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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199,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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216,4 kB
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