Informationsvorlage - StV-0089/25-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Erörterung des weiteren Vorgehens in Bezug auf das alte Hortgebäude Usedom
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Julia Renz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss Usedom
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Vorberatung
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11.02.2026
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Sachverhalt
Es besteht die Möglichkeit Fördermittel über die ILE M-V Richtlinie (Punkt 11.1.7 - Abriss von Bausubstanz im Innenbereich, sowie Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien) zu beantragen. Da Usedom eine weggefallene dauernde Leistungsfähigkeit (RUBIKON rot) hat, werden 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Anträge können bis zum 31.08. für das Folgejahr gestellt werden. Im Rahmen einer Markterkundung wurden Preise für die Abrissarbeiten abgefragt.
Ein Angebot zur Evaluierung des Preises liegt vor.
Weiter solle das vorliegende Angebot als Diskussionsgrundlage dienen, ob die Räumlichkeiten künftig z.B. durch Vereine genutzt werden sollen oder ein Förderantrag für den Abriss gestellt werden soll, wobei bei einer erneuten Nutzung dieselben Problemlagen wie vor dem bisherigen Stand bestehen würden (u.a. Brandschutz, bauliche Mängel), die bereits den Neubau eines Hortes erforderlich gemacht haben.
Fördermöglichkeiten:
LEADER:
- Antragstellung sowohl über die Stadt Usedom als auch über Vereine möglich.
- Einreichungsfrist bis Juni/Juli des Jahres für das Folgejahr.
- Fördersatz 100%, wobei 20% als nationaler Kofinanzierungsanteil zurückgezahlt werden muss. Demnach effektiv 80%.
FöRL ILE M-V – Dorfentwicklung (Private Träger):
- Antragstellung über Vereine.
- Die Höhe der Zuwendung beträgt bei gemeinnützigen eingetragenen Vereinen und gemeinnützigen Gesellschaften mit beschränkter Haftung bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Im Übrigen bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung wird bis zu einem Höchstbetrag von 40 000 Euro gewährt.
- Antragsfirst bis 31.08. des Jahres für das Folgejahr.
FöRL ILE M-V – Dorfentwicklung (öff. Träger)
- Antragsteller wäre hier die Stadt Usedom bei einer Förderquote von 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Antragsfrist bis 31.08. des Jahres für das Folgejahr.
Für die Einreichung des Projektes müssen u.a. alle erforderlichen Genehmigungen, eine Kostenschätzung, Planungsunterlagen usw. vorliegen.
Finanz. Auswirkung
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GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
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00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
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FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
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Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
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Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
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Beiträge |
00,00 € |
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