Beschlussvorlage - AAS-0063/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Anlagerichtlinie für Geldanlagen für das Amt Usedom Süd
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Robin Kellermann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Amtsausschuss des Amtes Usedom Süd
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Entscheidung
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10.12.2025
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Sachverhalt
Im Zuge der Änderungen der Kommunalverfassung (KV M-V) vom 14. Mai 2024 (GVOBl. M- V S. 154) sind die Regelungen zu Geldanlagen in § 56 Absatz 2 überarbeitet worden. Im Vergleich zur vorherigen Bestimmung stellen die neuen Sätze 2 und 3 den Vorrang der Sicherheit von Geldanlagen gegenüber der Ertragserzielung stärker heraus. Des Weiteren ist nunmehr der Erlass einer von dem Amtsausschuss zu beschließenden Anlagerichtlinie verbindlich vorgegeben.
Geldanlagen dürfen ab dem 01. April 2025 erst dann getätigt werden, wenn das Amt über eine Anlagerichtlinie verfügt, die nach § 56 Absatz 2 Satz 6 und 7 KV M-V umgesetzt werden darf. Diese Richtlinie ist gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde qualifiziert anzuzeigen.
Die Anlagerichtlinie für das Amt Usedom-Süd wurde unter Beachtung der Hinweise der vom Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V bereitgestellten Praxishilfe entsprechend erstellt.
Finanz. Auswirkung
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GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
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00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
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FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
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Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
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Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
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Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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234,3 kB
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