Beschlussvorlage - AAS-0063/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Amtsausschuss des Amt Usedom Süd beschließt die Anlagerichtlinie des Amt Usedom Süd gem. § 56 Abs. 2 KV M-V.

 

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Sachverhalt

 

Im Zuge der Änderungen der Kommunalverfassung (KV M-V) vom 14. Mai 2024 (GVOBl. M- V S. 154) sind die Regelungen zu Geldanlagen in § 56 Absatz 2 überarbeitet worden. Im Vergleich zur vorherigen Bestimmung stellen die neuen Sätze 2 und 3 den Vorrang der Sicherheit von Geldanlagen gegenüber der Ertragserzielung stärker heraus. Des Weiteren ist nunmehr der Erlass einer von dem Amtsausschuss zu beschließenden Anlagerichtlinie verbindlich vorgegeben.

 

Geldanlagen dürfen ab dem 01. April 2025 erst dann getätigt werden, wenn das Amt über eine Anlagerichtlinie verfügt, die nach § 56 Absatz 2 Satz 6 und 7 KV M-V umgesetzt werden darf. Diese Richtlinie ist gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde qualifiziert anzuzeigen.

 

Die Anlagerichtlinie für das Amt Usedom-Süd wurde unter Beachtung der Hinweise der vom Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V bereitgestellten Praxishilfe entsprechend erstellt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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