Beschlussvorlage - AAS-0062/25

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Der Amtsausschuss des Amtes Usedom-Süd beschließt den anliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag zum Beitritt einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 KV M-V zur Inanspruchnahme eines Rechnungsprüfungsamtes für die örtliche Rechnungsprüfung.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die Hansestadt Anklam, die Stadt Pasewalk, die Stadt Seebad Ueckermünde, die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf und die Ämter Anklam-Land, Am Peenestrom, Usedom-Nord, Lubmin, Amt Uecker-Randow-Tal, Amt Usedom-Süd und Züssow vereinbaren mit der Stadt Wolgast auf der Grundlage des § 167 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit dem Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern für die Unterstützung bei der jährlichen örtlichen Prüfung die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft „Rechnungsprüfungsamt Wolgast“.

 

Das Vorgehen ist mit der Finanzabteilung abgestimmt und wurde bereits in der letzten Bürgermeisterberatung vorgestellt.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...