Beschlussvorlage - GVZe-0078/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Seebad Zempin beschließt die Integration der ticketfreien Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in die UsedomCard ab dem 01.01.2026 mittels eines umlagefinanzierten ÖPNV-Beitrags:

 

  1. Bahnverkehrsleistung (SPNV)

Inhaber einer gültigen UsedomCard können gegen deren Vorlage ganztägig alle Züge der RB 23 und der RB 24 unentgeltlich nutzen. In den genannten Zeiten wird nur die Befreiung der Kinder im Alter unter 6 Jahren gewährt. Andere Befreiungs- oder Ermäßigungstatbestände bedürfen eines entsprechenden Ausgleichs durch die jeweilige Gemeinde.

  1. für Gäste

0,90 € brutto je Tageskurkarte

0,90 € brutto je Übernachtung bei Mehrtageskurkarten.

  1. für Einwohner

Für die Inkludierung der SPNV-Leistung in die Jahreskurkarten der Einheimischen ist ein Jahresbetrag in Höhe von 45,80 € kalkuliert.

 

2. Der Bürgermeister wird zur Annahme des entsprechenden für die in Ziffer 1 bestimmten Leistungen und Personenkreise mit Wirkung ab dem 01.01.2026 ermächtigt.

 

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Sachverhalt

 

Eine Zielstellung in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast ist die Einbindung von Bus und Bahn in die UsedomCard. Dazu hat das Verkehrsunternehmen DB Regio AG ein gemeinsames Tarifangebot zur Anerkennung der UsedomCard als Fahrberechtigung in den den Zügen der DB Regio erarbeitet.

 

Einzelheiten des Tarifangebotes:

Grundlage sind die Bedingungen/Festlegungen des Angebotes zur Integration der Bahn- verkehrsleistungen in die UsedomCard von der DB Regio AG.

 

Hiernach gilt im Besonderen:

 

Bahnverkehr

Die DB Regio AG bedient den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und bietet den interessierten Gemeinden an, die Kurkarten an deren Gültigkeitstagen als Fahrscheine anzuerkennen. Die Kurkarten berechtigen dann zur kostenfreien Nutzung im gesamten SPNV der DB Regio AG auf der Insel Usedom, d.h. zwischen Züssow und Swinujscie sowie Zinnowitz und Peenemünde

Weiterhin gilt im Allgemeinen:

Die in Ziffer 1 genannten Preise verstehen sich brutto inkl. 7% Umsatzsteuer und gelten für das Jahr 2026. Diese werden jedes Jahr um die allgemeine Inflationsrate (planerische Annahme von 3%) dynamisiert. Kommt es im Laufe eines Kalenderjahres durch die allgemeine Wirtschaftslage zu einer höheren Steigerung der Produktionskosten im Verkehrswesen, wird diese bei der Kalkulation des Kurkartenanteils für das jeweilige Folgejahr berücksichtigt. Die Kooperation kann daher nur mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr zu Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.

Der Vertrag sollte lediglich die „Tendenz“ einer digitalen Gültigkeitsprüfung vorsehen, jedoch keine bindende Verpflichtung implizieren. Eine vollumfängliche Kostenübernahme der Implementierung und Umsetzung der digitalen Gültigkeitsprüfungsprüfung wird durch die Gemeinde Zempin nicht getragen.

 

Da es sich um eine Umlagefinanzierung handelt und die Verkehrsleistungen ganzjährig angeboten werden, wird es notwendig sein, die Kurabgabe ganzjährig zu erheben, um die Vergütung der Verkehrsleistungen ganzjährig von jeder Kurkarte zu entrichten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

40.000 €  Eigenanteil der Gemeinde für kostenfreie Bahnnutzung der Einwohner

 

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