Informationsvorlage - GVRa-0070/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

1. Anlass der Vorlage

 

In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde im Rahmen der Einwohnerfragestunde erneut der Sachstand zur Beschaffung von Sirenen angesprochen.

 

Frau Oberländer fragte nach aktuellen Informationen zur Sirenenbeschaffung.

 

Herr Hannak erläuterte, dass keine Verpflichtung zur Vorhaltung einer Sirene besteht und derzeit keine Fördermittel verfügbar sind.

 

Frau Schäfer verwies auf einen Artikel des Ostsee-Zeitung vom 15.05.2025 zum Thema Zivilschutz, in dem Kommunen aufgefordert werden, entsprechende Maßnahmen zu unterstützen.

 

Frau Franz bat darum, einen Tagesordnungspunkt für die kommende Sitzung vorzubereiten, der grundsätzliche Informationen zur Beschaffung von Sirenen enthält.

 

Diese Vorlage dient der Zusammenstellung der relevanten Informationen.

 

2. Verpflichtungslage der Gemeinde

 

Grundsätzlich besteht für die Gemeinden keine gesetzliche Pflicht, Sirenen zur Warnung der Bevölkerung oder zur Alarmierung der Feuerwehr vorzuhalten.

Die Alarmierung der Feuerwehr ist unabhängig davon durch digitale Funkmeldeempfänger (DME) sichergestellt.

 

3. Fördermöglichkeiten

 

Aktuell bestehen keine Förderprogramme für:

 

  • die Instandsetzung vorhandener Sirenen,
  • die Neuinstallation oder den Neubau von Sirenenanlagen,
  • alternative stationäre Warnsysteme.

 

Die Amtsverwaltung steht in enger Abstimmung mit der unteren Katastrophenschutzbehörde.

Diese informiert umgehend, sobald neue Förderprogramme des Bundes oder des Landes aufgelegt werden.

 

4. Kosten für Neuanschaffungen

 

Die Anschaffung einer neuen, modernen Sirene mit Mastinstallation beläuft sich derzeit auf ca. 16.000 € brutto. Je nach Standortbedingungen können zusätzliche Kosten entstehen (z. B. Fundament, Stromanschluss, Genehmigungen).

 

5. Einordnung im Kontext des Zivilschutzes

 

Der Zivilschutz liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Bundes. In den vergangenen Jahren wurde bundesweit die Sireneninfrastruktur teilweise über Förderprogramme gestärkt.

Da derzeit jedoch keine Mittel bereitstehen, sind Investitionen durch die Gemeinde ausschließlich aus Eigenmitteln zu finanzieren, sofern die Gemeinde trotz fehlender Verpflichtung eine Sirenenanlage vorhalten möchte.

 

6. Zusammenfassung

 

  • Es besteht keine Verpflichtung zum Betrieb einer Sirene.
  • Die Alarmierung der Feuerwehr ist auch ohne Sirene gesichert.
  • Derzeit keine Fördermöglichkeiten für Anschaffung oder Instandsetzung.
  • Kosten pro neuer Sirenenanlage: ca. 16.000 € brutto.
  • Amtsverwaltung bleibt hinsichtlich möglicher zukünftiger Programme in engem Austausch mit der unteren Katastrophenschutzbehörde.
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