Beschlussvorlage - GVRa-0069/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rankwitz beschließt, die Spende in Höhe von 1.000,00 Euro für die gemeindlichen Vereine von Dauer Bau GmbH gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V anzunehmen.

 

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Sachverhalt

 

Die Firma Dauer Bau GmbH hat der Gemeinde Rankwitz eine Geldspende in Höhe von 1.000 € zur Unterstützung des örtlichen Vereinslebens zukommen lassen. Die Spende soll nach dem Wunsch des Unternehmens allen in der Gemeinde ansässigen Vereinen zugutekommen.

 

In der Gemeinde sind derzeit X Vereine gemeldet, die regelmäßig gemeinnützige Aktivitäten durchführen und das gesellschaftliche, kulturelle sowie sportliche Leben in der Gemeinde maßgeblich bereichern.

 

Um eine faire und transparente Verteilung der Spende zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, den Gesamtbetrag von 1.000 € zu gleichen Teilen auf alle Vereine der Gemeinde aufzuteilen. Die Gemeinde müsse die Vereine benennen, um die Auszahlung zu ermöglichen.

 

Über die Annahme dieser Spende entscheidet gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V die Gemeindevertretung.

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Finanz. Auswirkung

 

Die Spende stellt eine zweckgebundene Einnahme dar und ist haushaltsneutral.

 

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