Beschlussvorlage - GVBe-0081/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz beschließt, im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Wohngebiet an der Sandbergstraße im OT Balm“ folgendes:

  • Ein Zweitwohnsitz wird im Geltungsbereich zugelassen / nicht zugelassen
  • Eine Kostenübernahmeerklärung der Landwirtschafts GmbH „Burgwald“ Mellenthin für alle im Zusammenhang mit dem B-Plan auftretenden Kosten ist grundsätzlich abzuschließen

 

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Sachverhalt

 

Am 30.09.2025 fand ein Vor-Ort-Termin in Balm statt. Der Bürgermeister, der Geschäftsführer des Investors, ein Vertreter der Raumordnung und eine Vertreterin des Amtes Usedom-Süd nahmen am Termin teil.

Dieser Termin fand auf Grundlage der Planungsanzeige für den BP Br. 24 statt.

 

Im Geltungsbereich sollen 30 Wohneinheiten, verteilt auf 20 Grundstücke, entstehen. Bebaut werden sollen diese mit Einfamilien- als auch Doppelhäusern.

Die Kapazität der Gemeinde hinsichtlich Eigenheime wäre perspektivisch auf die kommenden 5 Jahre gesehen, gedeckt.

Im Geltungsbereich sollen untergebracht werden:

  • 20 Grundstücke
  • Erschließungsstraße mit Fußweg und Straßenbeleuchtung
  • Öffentlicher Spielplatz/ Grünfläche
  • Touristischer infopunkt für Radfahrer/ Fußgänger

Ferienwohnungen/ Ferienhäuser sollen ausgeschlossen werden.

 

Aus Sicht der Raumordnung liegt ein städtebaulicher Missstand vor . Die Begründung für die

Wohnkapazitäten können als positiv bewertet werden

 

Seitens der Gemeindevertretung ist nun festzulegen, ob ein Zweitwohnsitz im Geltungsbereich zugelassen werden darf.

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Finanz. Auswirkung

 

 

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