Beschlussvorlage - GVBe-0074/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers und des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Feuerwehr der Gemeinde Benz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Johannes Golz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
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|
Gemeindevertretung Benz
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Entscheidung
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21.10.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz beschließt, der Wahl des Kameraden Christian Teetzen zum Gemeindewehrführer und der Wahl des Kameraden Sebastian Siegmund zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gemäß § 12 (1) BrSchG M-V zuzustimmen. Die Kameraden Teetzen und Siegmund werden für die Dauer ihrer Amtszeit zu Ehrenbeamten ernannt.
Sachverhalt
Die Gemeindewehrführung einer Feuerwehr wird gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) aus der Mitte der aktiven Mitglieder für sechs Jahre gewählt. Nach Ablauf der Wahlzeit waren Neuwahlen fällig gewesen.
Für die Position des Gemeindewehrführers wurde ein Wahlvorschlag in der Amtsverwaltung eingereicht:
- Kamerad Christian Teetzen
Für die Position des stellvertretenden Gemeindewehrführers wurde ein Wahlvorschlag in der Amtsverwaltung eingereicht:
- Kamerad Sebastian Siegmund
Nach § 12 Abs. 2 BrSchG M-V unterliegt die Wählbarkeit folgenden Voraussetzungen:
Rechtsgrundlage |
Wählbarkeitsvoraussetzung |
Teetzen, Christian |
Siegmund, Sebastian |
§ 12 (2) Nr. 1 BrSchG M-V |
Mindestens vier Jahre aktive Mitgliedschaft in einer Feuerwehr |
Seit dem 05.05.1992 aktives Mitglied der Feuerwehr Benz
= Voraussetzung erfüllt |
Seit dem 05.05.1992 aktives Mitglied der Feuerwehr Benz
= Voraussetzung erfüllt |
§ 12 (2) Nr. 2 BrSchG M-V |
Persönliche und fachliche Eignung für das Amt |
Im Führungszeugnis befinden sich keine Eintragungen; ebenfalls steht Kamerad Teetzen für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein
= Voraussetzung erfüllt |
Im Führungszeugnis befinden sich keine Eintragungen; ebenfalls steht Kamerad Siegmund für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein
= Voraussetzung erfüllt |
§ 12 (2) Nr. 3 BrSchG M-V i. V. m. § 3 (2) FwLDAVO M-V |
Die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht oder Verpflichtung diese nach der Wahl zu besuchen |
Zugführer am 27.06.2003
Leiter einer Feuerwehr am 11.05.2012
= Voraussetzung erfüllt |
Zugführer am 08.07.2020
Leiter einer Feuerwehr am 08.04.2022
= Voraussetzung erfüllt |
§ 12 (2) Nr. 4 BrSchG M-V |
Das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet |
Kamerad Teetzen hat das 45. Lebensjahr vollendet
= Voraussetzung erfüllt |
Kamerad Siegmund hat das 44. Lebensjahr vollendet
= Voraussetzung erfüllt |
Im Ergebnis wird festgestellt, dass die vorgeschlagenen Kameraden die Wählbarkeitsvoraussetzungen entsprechend des § 12 (2) BrSchG M-V erfüllen und die Wählbarkeit somit gegeben war.
Die Feuerwehr Benz führte die Wahl auf Ihrer Jahreshauptversammlung am 23.03.2025 durch. Dabei wurden Kamerad Christian Teetzen zum Gemeindewehrführer und Kamerad Sebastian Siegmund zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gewählt.
Die Wahl des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters bedarf gemäß § 12 (1) S. 3 BrSchG M-V in Verbindung mit dem einschlägigen Kommentar der Zustimmung der Gemeindevertretung, die mithin ein erhebliches Mitspracherecht bei der Auswahl der Führungspersönlichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr hat (Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung).
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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