Beschlussvorlage - GVBe-0074/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz beschließt, der Wahl des Kameraden Christian Teetzen zum Gemeindewehrführer und der Wahl des Kameraden Sebastian Siegmund zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gemäß § 12 (1) BrSchG M-V zuzustimmen. Die Kameraden Teetzen und Siegmund werden für die Dauer ihrer Amtszeit zu Ehrenbeamten ernannt.

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeindewehrführung einer Feuerwehr wird gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) aus der Mitte der aktiven Mitglieder für sechs Jahre gewählt. Nach Ablauf der Wahlzeit waren Neuwahlen fällig gewesen.

 

Für die Position des Gemeindewehrführers wurde ein Wahlvorschlag in der Amtsverwaltung eingereicht:

  • Kamerad Christian Teetzen

 

Für die Position des stellvertretenden Gemeindewehrführers wurde ein Wahlvorschlag in der Amtsverwaltung eingereicht:

 

  • Kamerad Sebastian Siegmund

 

Nach § 12 Abs. 2 BrSchG M-V unterliegt die Wählbarkeit folgenden Voraussetzungen:

 

Rechtsgrundlage

Wählbarkeitsvoraussetzung

Teetzen, Christian

Siegmund, Sebastian

§ 12 (2) Nr. 1

BrSchG M-V

Mindestens vier Jahre aktive Mitgliedschaft in einer Feuerwehr

Seit dem 05.05.1992 aktives Mitglied der Feuerwehr Benz

 

 = Voraussetzung erfüllt

Seit dem 05.05.1992 aktives Mitglied der Feuerwehr Benz

 

 = Voraussetzung erfüllt

§ 12 (2) Nr. 2

BrSchG M-V

Persönliche und fachliche

Eignung für das Amt

Im Führungszeugnis befinden sich keine Eintragungen; ebenfalls steht Kamerad Teetzen für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein

 

= Voraussetzung erfüllt

Im Führungszeugnis befinden sich keine Eintragungen; ebenfalls steht Kamerad Siegmund für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein

 

= Voraussetzung erfüllt

§ 12 (2) Nr. 3

BrSchG M-V

i. V. m. § 3 (2)

FwLDAVO M-V

Die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht oder Verpflichtung diese nach der Wahl zu besuchen

Zugführer am 27.06.2003

 

Leiter einer Feuerwehr am 11.05.2012

 

= Voraussetzung erfüllt

Zugführer am 08.07.2020

 

Leiter einer Feuerwehr am 08.04.2022

 

= Voraussetzung erfüllt

§ 12 (2) Nr. 4

BrSchG M-V

Das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet

Kamerad Teetzen hat das 45. Lebensjahr vollendet

 

= Voraussetzung erfüllt

Kamerad Siegmund hat das 44. Lebensjahr vollendet

 

= Voraussetzung erfüllt

 

Im Ergebnis wird festgestellt, dass die vorgeschlagenen Kameraden die Wählbarkeitsvoraussetzungen entsprechend des § 12 (2) BrSchG M-V erfüllen und die Wählbarkeit somit gegeben war.

 

Die Feuerwehr Benz führte die Wahl auf Ihrer Jahreshauptversammlung am 23.03.2025 durch. Dabei wurden Kamerad Christian Teetzen zum Gemeindewehrführer und Kamerad Sebastian Siegmund zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gewählt.

 

Die Wahl des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters bedarf gemäß § 12 (1) S. 3 BrSchG M-V in Verbindung mit dem einschlägigen Kommentar der Zustimmung der Gemeindevertretung, die mithin ein erhebliches Mitspracherecht bei der Auswahl der Führungspersönlichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr hat (Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung).

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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