Informationsvorlage - StV-0089/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Es besteht die Möglichkeit Fördermittel über die ILE M-V Richtlinie (Punkt 11.1.7 - Abriss von Bausubstanz im Innenbereich, sowie Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien) zu beantragen. Da Usedom eine weggefallene dauernde Leistungsfähigkeit (RUBIKON rot) hat, werden 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Anträge können bis zum 31.08. für das Folgejahr gestellt werden. Im Rahmen einer Markterkundung wurden Preise für die Abrissarbeiten abgefragt. Aktuell liegen noch keine Kosten vor. 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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