Beschlussvorlage - StV-0088/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers und des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Feuerwehr der Stadt Usedom
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Johannes Golz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtvertretung Usedom
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Entscheidung
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22.10.2025
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Usedom beschließt, der Wahl des Kameraden Kai-Uwe Rapp zum Gemeindewehrführer und der Wahl des Kameraden Christian Kruse zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gemäß § 12 (1) BrSchG M-V zuzustimmen. Die Kameraden Rapp und Kruse werden für die Dauer ihrer Amtszeit zu Ehrenbeamten ernannt.
Sachverhalt
Die Gemeindewehrführung einer Feuerwehr wird gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) aus der Mitte der aktiven Mitglieder für sechs Jahre gewählt. Nachdem Rücktritt des bisherigen Gemeindewehrführers, Kamerad Ulf Borchardt, waren Neuwahlen fällig gewesen.
Für die Position des Gemeindewehrführers wurde ein Wahlvorschlag in der Amtsverwaltung eingereicht:
- Kamerad Kai-Uwe Rapp
Für die Position des stellvertretenden Gemeindewehrführers wurde ein Wahlvorschlag in der Amtsverwaltung eingereicht:
- Kamerad Christian Kruse
Nach § 12 Abs. 2 BrSchG M-V unterliegt die Wählbarkeit folgenden Voraussetzungen:
Rechtsgrundlage |
Wählbarkeitsvoraussetzung |
Rapp, Kai-Uwe |
Kruse, Christian |
§ 12 (2) Nr. 1 BrSchG M-V |
Mindestens vier Jahre aktive Mitgliedschaft in einer Feuerwehr |
01.01.1994 bis 20.04.2018 Mitglied der Einsatzabteilung der FF Achstetten
Seit dem 16.05.2018 aktives Mitglied der Feuerwehr Stadt Usedom
= Voraussetzung erfüllt |
Seit dem 03.01.2007 aktives Mitglied der Feuerwehr Stadt Usedom
= Voraussetzung erfüllt |
§ 12 (2) Nr. 2 BrSchG M-V |
Persönliche und fachliche Eignung für das Amt |
Im Führungszeugnis befinden sich keine Eintragungen; ebenfalls steht Kamerad Rapp für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein
= Voraussetzung erfüllt |
Im Führungszeugnis befinden sich keine Eintragungen; ebenfalls steht Kamerad Kruse für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein
= Voraussetzung erfüllt |
§ 12 (2) Nr. 3 BrSchG M-V i. V. m. § 3 (2) FwLDAVO M-V |
Die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht oder Verpflichtung diese nach der Wahl zu besuchen |
Gruppenführer am 30.07.2010
Zugführer am 25.01.2013
Leiter einer Feuerwehr am 20.06.2025
= Voraussetzung erfüllt |
Gruppenführer am 02.06.2017
Leiter einer Feuerwehr muss innerhalb von zwei Jahren nachgeholt werden
= Voraussetzung erfüllt |
§ 12 (2) Nr. 4 BrSchG M-V |
Das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet |
Kamerad Rapp hat das 50. Lebensjahr vollendet
= Voraussetzung erfüllt |
Kamerad Kruse hat das 40. Lebensjahr vollendet
= Voraussetzung erfüllt |
Im Ergebnis wird festgestellt, dass die vorgeschlagenen Kameraden die Wählbarkeitsvoraussetzungen entsprechend des § 12 (2) BrSchG M-V erfüllen und die Wählbarkeit somit gegeben war.
Die Feuerwehr Stadt Usedom führte die Wahl auf Ihrer Mitgliederversammlung am 19.09.2025 durch. Dabei wurden Kamerad Kai-Uwe Rapp zum Gemeindewehrführer und Kamerad Christian Kruse zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gewählt.
Die Wahl des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters bedarf gemäß § 12 (1) S. 3 BrSchG M-V in Verbindung mit dem einschlägigen Kommentar der Zustimmung der Gemeindevertretung, die mithin ein erhebliches Mitspracherecht bei der Auswahl der Führungspersönlichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr hat (Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung).
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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