Beschlussvorlage - AAS-0046/25-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und von der Rechnungsprüfung des Amtes Usedom Süd geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Dargen zum 31.12.2021  wie folgt fest.

 

Bilanzsumme

1.732.303,70 €

Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage für Aufwendungen aus der Altfehlbetragsumlage gem. § 18 Abs.2 Nr.3 GemHVO-Doppik

3.427,82 €

Jahresergebnis der Ergebnisrechnung

51.627,72 €

Jahresergebnis der Finanzrechnung

80.654,79 €

 

Der Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung wird gemäß § 44 GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen.

Bisher nicht erteilte Genehmigungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Annahme von Spenden werden hiermit erteilt.

Der Entnahme der allgemeinen Kapitalrücklage gemäß § 18 GemHVO-Doppik wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und die Rechnungsprüfung des Amtes Usedom Süd haben den Jahresabschluss der Gemeinde Dargen zum 31.12.2021 gemäß § 3a KPG geprüft und in ihren Prüfungsberichten und abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Haushaltsausgleich ist gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik nicht gegeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Usedom Süd hat in seiner Sitzung am 21.07.2025 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Dargen zum 31.12.2021 zu empfehlen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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