Beschlussvorlage - AAS-0051/25-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Katrin Gierds
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Stolpe auf Usedom
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Entscheidung
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08.09.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und von der Rechnungsprüfung des Amtes Usedom Süd geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Stolpe zum 31.12.2021 wie folgt fest.
3.521.482,74€ |
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Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage für Aufwendungen aus der Altfehlbetragsumlage gem. § 18 Abs.2 Nr.3 GemHVO-Doppik |
2.285,35 € |
Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen gem. § 18 Abs.4 GemHVO-Doppik |
33.566,39 € |
Entnahme aus der allg. Kapitalrücklage für verbleibenden Fehlbetrag gem. § 18 Abs.5 GemHVO-Doppik |
113.993,80 € |
Jahresergebnis der Ergebnisrechnung |
0 € |
Jahresergebnis der Finanzrechnung |
-11.508,45 € |
Der Jahresüberschuss/-fehlbetrag der Ergebnisrechnung beträgt 0 folglich wird gemäß § 44 GemHVO-Doppik nichts auf neue Rechnung vorgetragen.
Bisher nicht erteilte Genehmigungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Annahme von Spenden werden hiermit erteilt.
Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss und die Rechnungsprüfung des Amtes Usedom Süd haben den Jahresabschluss der Gemeinde Stolpe zum 31.12.2021 gemäß § 3a KPG geprüft und in ihren Prüfungsberichten und abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Haushaltsausgleich ist gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Usedom Süd hat in seiner Sitzung am 21.07.2025 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Stolpe zum 31.12.2021 zu empfehlen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,3 MB
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