Beschlussvorlage - GVKa-0028/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Befreiung von der Kurabgabe von Familienangehörigen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- René Bergmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Gemeindevertretung Kamminke
|
Entscheidung
|
|
|
05.08.2025
|
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kamminke beschließt, dass alle Haushalte mit Einwohnern der Gemeinde Kamminke, die hier mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, die Möglichkeit erhalten für Verwandte, deren Hauptwohnsitz sich außerhalb des Gemeindegebietes befindet, ab dem 06.08.2025 kostenlose Kurkarten für bis zu 4 Familienangehörige zu beantragen.
Sachverhalt
Die positive Entwicklung des Urlaubsortes Kamminke ist wesentlich auf die Mitarbeit und Gastfreundschaft der Einwohner zurückzuführen. Dies soll auch mit der neuen harmonisierten Kurabgabesatzung mit dem vorliegenden Beschluss anerkannt werden. Eine Verlängerung dieser Regelung für die Zeiträume danach wird von der zukünftigen Entwicklung der Haushaltslage abhängen und dann erneut entschieden. Der damit verbundene Ausfall von Kurabgabeneinnahmen wird aus dem Gemeindehaushalt ausgeglichen.
Eine generelle Befreiung von der Kurabgabenpflicht von Familienangehörigen der Einwohner der Gemeinde in der Abgabensatzung ist aus rechtlichen Gründen aktuell nicht möglich. Das Kommunalabgabengesetz erlaubt nur Befreiungen aus wichtigen Gründen.
