Beschlussvorlage - GVKw-0030/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung der Beschlüsse GVKw-0307/23 und GVKw-0308/23 vom 29.06.2023 über die Aufstellung und den Vorentwurf des Bebauungsplan Nr. 8 „Wohnbebauung am Waldrand – östlich des Gothenweges“ der Gemeinde Korswandt i.V.m der 1.Änderung des FNP der Gemeinde Korswandt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Pina Thore
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Korswandt
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Entscheidung
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24.07.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Korswandt beschließt:
- Der Aufstellungsbeschluss vom 29.06.2023 mit dem Wortlaut
„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Korswandt beschließt:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Korswandt stimmt dem Antrag des Herrn Herrmann auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8 “Wohnbebauung am Waldrand – östlich des Gothenweges“. Der Geltungsbereich beläuft sich auf etwa 1,34 ha und umfasst das Flurstück 180 der Flur 4 in der Gemarkung Korswandt.
- Planungsziel ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO.
- Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“
wird aufgehoben.
- Der Beschluss vom 29.06.2023 über den Vorentwurf in der Fassung vom Juni 2023 zum Bebauungsplan Nr. 8 "Wohnbebauung am Waldrand- östlich des Gothenweges" der Gemeinde Korswandt wird ebenfalls aufgehoben.
- Die Aufhebung der beiden Beschlüsse ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Sachverhalt
- Nachdem die Gemeindevertretung der Gemeinde Korswandt den Bebauungsplan Nr. 8 „Wohnbebauung am Waldrand – östlich des Gothenweges“ am 29.06.2023 aufstellte, wurden die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger sonstiger Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB den gesetzlichen Vorschriften entsprechend durchgeführt.
- Im Rahmen dieser Beteiligungen äußerte das Amt für Raumordnung und Landesplanung, dass die vorliegende Planung unvereinbar mit den Zielstellung der Raumordnung sei. Diese Unvereinbarkeit konnte nicht behoben werden.
- Da die Realisierung der Planungsziele nicht ohne das Einverständnis des Amtes für Raumordnung und Landesplanung möglich ist, wird die Planung eingestellt und das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 8 „Wohnbebauung am Waldrand – östlich des Gothenweges“ aufgehoben.
Rechtliche Grundlage:
§ 2 Absatz 1 BauGB - Aufstellungsbeschluss
Anlagen:
Übersichtskarte mit Ausgrenzung des Geltungsbereiches
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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694,6 kB
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