Beschlussvorlage - AAS-0033/25-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Katrin Gierds
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Loddin
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Entscheidung
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10.06.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Loddin stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und von der Rechnungsprüfung des Amtes Usedom Süd geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Loddin zum 31.12.2020 wie folgt fest.
12.139.970,19 € |
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Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage für Aufwendungen aus der Altfehlbetragsumlage gem. § 18 Abs.2 Nr.3 GemHVO-Doppik |
7.210,59 € |
Jahresergebnis der Ergebnisrechnung |
244.925,01 € |
Jahresergebnis der Finanzrechnung |
-155.301,26 € |
Der Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung wird gemäß § 44 GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen.
Bisher nicht erteilte Genehmigungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Annahme von Spenden werden hiermit erteilt.
Der Entnahme der allgemeinen Kapitalrücklage gemäß § 18 GemHVO-Doppik wird zugestimmt.
Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss und die Rechnungsprüfung des Amtes Usedom Süd haben den Jahresabschluss der Gemeinde Loddin zum 31.12.2020 gemäß § 3a KPG geprüft und in ihren Prüfungsberichten und abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Haushaltsausgleich ist gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Usedom Süd hat in seiner Sitzung am 08.04.2025 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Loddin zum 31.12.2020 zu empfehlen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,3 MB
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