Beschlussvorlage - AAS-0029/25-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und von der Rechnungsprüfung des Amtes Usedom Süd geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Garz zum 31.12.2020 wie folgt fest.

 

Bilanzsumme

725.138,16 €

Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage für Aufwendungen aus der Altfehlbetragsumlage gem. § 18 Abs.2 Nr.3 GemHVO-Doppik

1.211,58 €

Bildung der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich gem. § 37 Abs.6 GemHVO-Doppik

57.717,00 €

Jahresergebnis der Ergebnisrechnung

45.141,12 €

Jahresergebnis der Finanzrechnung

120.378,58 €

 

Der Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung wird gemäß § 44 GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen.

Bisher nicht erteilte Genehmigungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Annahme von Spenden werden hiermit erteilt.

Der Entnahme der allgemeinen Kapitalrücklage gemäß § 18 GemHVO-Doppik wird zugestimmt.

Zur Einstellung in die Rücklage gem. § 37 Abs.6 GemHVO-Doppik für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet.

 

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Sachverhalt

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und die Rechnungsprüfung des Amtes Usedom Süd haben den Jahresabschluss der Gemeinde Garz zum 31.12.2020 gemäß § 3a KPG geprüft und in ihren Prüfungsberichten und abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Haushaltsausgleich ist gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik nicht gegeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Usedom Süd hat in seiner Sitzung am 08.04.2025 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Garz zum 31.12.2020 zu empfehlen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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