Beschlussvorlage - GVKa-0023/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über den Wahltag für die Wahl der/des ehrenamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I (zentrl. Dienste + Bürgeramt)
- Bearbeiter:
- Sven Wellnitz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Kamminke
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Entscheidung
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13.05.2025
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Sachverhalt
Am 29. März 2025 ist der Bürgermeister der Gemeinde Kamminke, Herr Uwe Hartmann verstorben.
Die Wahlleitung stellte daher gemäß § 45 Abs. 1 LKWG M-V die Notwendigkeit einer Wahl nach § 44 LKWG M-V fest.
Gemäß § 44 Abs. 10 LKWG M-V findet eine Neuwahl statt, wenn ein Bürgermeister vorzeitig aus dem Amt scheidet. Ein ehrenamtlicher Bürgermeister wird für den Rest der Wahlperiode gewählt.
Der Tag der Wahl wird gem. 45 Abs. 3 LKWG M-V von der Vertretung bestimmt. Eine Bürgermeisterwahl muss spätestens fünf Monate nach der Feststellung der Notwendigkeit dieser Wahl stattfinden.
Unter Beachtung der erforderlichen Fristen wird als Wahltag für die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Kamminke der 14.09.2025 vorgeschlagen. Eine mögliche Stichwahl würde am 28.09.2025 stattfinden.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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