Beschlussvorlage - GVKa-0023/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kamminke bestimmt den Wahltag für die Wahl der/des ehrenamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters gemäß § 45 Abs. 2 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) auf den 14.09.2025. Eine mögliche Stichwahl findet am 28.09.2025 statt.

 

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Sachverhalt

 

Am 29. März 2025 ist der Bürgermeister der Gemeinde Kamminke, Herr Uwe Hartmann verstorben.

 

Die Wahlleitung stellte daher gemäß § 45 Abs. 1 LKWG M-V die Notwendigkeit einer Wahl nach § 44 LKWG M-V fest.

Gemäß § 44 Abs. 10 LKWG M-V findet eine Neuwahl statt, wenn ein Bürgermeister vorzeitig aus dem Amt scheidet. Ein ehrenamtlicher Bürgermeister wird für den Rest der Wahlperiode gewählt.

Der Tag der Wahl wird gem. 45 Abs. 3 LKWG M-V von der Vertretung bestimmt. Eine Bürgermeisterwahl muss spätestens fünf Monate nach der Feststellung der Notwendigkeit dieser Wahl stattfinden.

 

Unter Beachtung der erforderlichen Fristen wird als Wahltag für die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Kamminke der 14.09.2025 vorgeschlagen. Eine mögliche Stichwahl würde am 28.09.2025 stattfinden.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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