Beschlussvorlage - GVRa-0532/24-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Umbenennung der Straße: "Am Peenestrom" in der Gemeinde Rankwitz gemäß §51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Caroline Klaffke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Gemeindevertretung Rankwitz
|
Entscheidung
|
|
|
12.05.2025
|
Sachverhalt
In der vergangenen Sitzung wurde bereits über die Straßenumbenennung gesprochen. Nun sollte die Straße „Am Peenestrom“ in Quilitz umbenannt werden. Hierfür liegt keine Handlungsgrundlage vor.
Die Handlungsgrundlage für die Umbenennung nach dem Straßen- und Wegegesetz war das Schreiben der deutschen Post und betrifft die Problematik mit den doppelten Straßennamen. Die Straße „Am Peenestrom“ ist davon nicht betroffen.
Es gibt keine Erfordernis zur Umbenennung dieser Straße.
Amtsempfehlung:
Umbenennung der Straße „Am Peenestrom“ im Ortsteil Rankwitz in z. B. „Zum Peenestrom“
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
||
Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
|
|
Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
|
|
