Beschlussvorlage - GVRa-0532/24-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rankwitz beschließt gemäß §51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz MV vom 13. Januar 1993, die Umbenennung der Straße „Am Peenestrom“ im Ortsteil Rankwitz.

Der zukünftige Straßenname für den Ortsteil Rankwitz lautet:………

 

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Sachverhalt

 

In der vergangenen Sitzung wurde bereits über die Straßenumbenennung gesprochen. Nun sollte die Straße „Am Peenestrom“ in Quilitz umbenannt werden. Hierfür liegt keine Handlungsgrundlage vor.

Die Handlungsgrundlage für die Umbenennung nach dem Straßen- und Wegegesetz war das Schreiben der deutschen Post und betrifft die Problematik mit den doppelten Straßennamen. Die Straße „Am Peenestrom“ ist davon nicht betroffen.

Es gibt keine Erfordernis zur Umbenennung dieser Straße.

 

Amtsempfehlung:
Umbenennung der Straße „Am Peenestrom“ im Ortsteil Rankwitz in z. B. „Zum Peenestrom“

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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