Beschlussvorlage - GVUe-1098/22-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses GVUe-1098/22 vom 27.09.2022 über die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ückeritz i.V.m. dem Bebauungsplan Nr. 23 „Ersatzneubau Edeka - Markt auf dem Campingplatz Ückeritz“
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Christina Hering
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Ückeritz
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Entscheidung
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24.04.2025
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Beschlussvorschlag
1.
Für folgende Grundstücke beschließt die Gemeindevertretung des Seebades Ückeritz, den Beschluss Nr. GVUe 1098/22 über die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ückeritz aufzuheben.
Gemarkung Ückeritz
Flur 4
Flurstücke 84/13 teilweise und 81 teilweise
Fläche rd. 4.200 m²
Das Planänderungsgebiet befindet sich am östlichen Rand des Campingplatzes Ückeritz. Die Flächen sind durch Mobilheime und Nebenanlagen für die Campingplatzbewirtschaftung geprägt.
Das Planänderungsgebiet wird im Norden durch die Straße Auf dem Campingplatz, im Osten und Westen durch Standplätze des Campingplatzes Ückeritz und im Süden durch den Landesküstenschutzdeich begrenzt. Im weiteren Umfeld ist das Plangebiet von alles Seiten durch Küstenschutzwald eingeschlossen.
Der Geltungsbereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ückeritz ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 23 „Ersatzneubau Edeka - Markt auf dem Campingplatz Ückeritz“.
Begründung für die Aufhebung
Der derzeitige Standort des EDEKA- Marktes auf dem Campingplatz Ückeritz ist nicht mit den Belangen des Küsten- und Hochwasserschutzes vereinbar. Es sollt daher landeinwärts südlich der Straße Auf dem Campingplatz eine Fläche für einen Ersatzneubau planungsrechtlich gesichert werden, welche die Belange des Küsten- und Hochwasserschutzes sowie die forstlichen und naturschutzrechtlichen Belange berücksichtigt. Aufgrund des entfallenden Bestandsschutzes kann der Standort aufgrund des Hochwasserschutzes nicht beibehalten werden. Es müsste in Abstimmung mit dem Küstenschutz ein alternativer Standort gefunden werden. Um den Weg für mögliche Planaufstellungen zu ebnen, wird der Beschluss GVUe 1098/22 vom 27.09.2022 aufgehoben.
2.
Der Aufhebungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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