Beschlussvorlage - GVUe-1089/22-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses GVUe-1089/22 vom 24.05.2022 über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 "Ersatzneubau Edeka - Markt auf dem Campingplatz Ückeritz"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Christina Hering
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Ückeritz
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Entscheidung
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24.04.2025
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Beschlussvorschlag
1.
Geltungsbereich
Für folgende Grundstücke beschließt die Gemeindevertretung des Seebades Ückeritz, den Beschluss Nr. GVUe-1089/22 über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Ersatzneubau Edeka - Markt auf dem Campingplatz Ückeritz“ aufzuheben.
Gemarkung Ückeritz
Flur 4
Flurstücke 84/13 teilweise und 81 teilweise
Fläche rd. 4.200 m²
Das Plangebiet befindet sich am östlichen Rand des Campingplatzes Ückeritz. Die Flächen sind durch Mobilheime und Nebenanlagen für die Campingplatzbewirtschaftung geprägt.
Das Plangebiet wird im Norden durch die Straße Auf dem Campingplatz, im Osten und Westen durch Standplätze des Campingplatzes Ückeritz und im Süden durch den Landesküstenschutzdeich begrenzt. Im weiteren Umfeld ist das Plangebiet von alles Seiten durch Küstenschutzwald eingeschlossen.
Begründung für die Aufhebung
Die Aufstellung des Bebauungsplanes diente der Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes mit Zweckbestimmung „Ersatzneubau Edeka - Markt auf dem Campingplatz Ückeritz“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO. Die Verkaufsraumfläche sollte rd. 550 m² betragen.
Der derzeitige Standort des EDEKA- Marktes ist nicht mit den Belangen des Küsten- und Hochwasserschutzes vereinbar. Es sollte daher landeinwärts südlich der Straße Auf dem Campingplatz eine Fläche für einen Ersatzneubau planungsrechtlich gesichert werden, welche die Belange des Küsten- und Hochwasserschutzes sowie die forstlichen und naturschutzrechtlichen Belange berücksichtigt.
Aufgrund des entfallenden Bestandsschutzes kann der Standort aufgrund des Hochwasserschutzes nicht beibehalten werden. Es müsste in Abstimmung mit dem Küstenschutz ein alternativer Standort gefunden werden. Um den Weg für mögliche Planaufstellungen zu ebnen, wird der Beschluss GVUe 1089/22 vom 24.05.2022 aufgehoben.
2.
Der Aufhebungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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