Informationsvorlage - GVUe-0124/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

„Die Möglichkeit einer Förderung für die Weiterentwicklung des Sportboothafens soll geprüft werden“

 

  • Grundsätzlich wäre eine Förderung über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRWI) möglich
  • Die Höhe der Zuwendung beträgt in der Regel bis zu 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Die Höhe der Zuwendung kann bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, wenn sich das Vorhaben in eine regionale Entwicklungsstrategie einfügt und mindestens eine der folgenden

Bedingungen erfüllt ist:

  1. das Vorhaben wird in interkommunaler Zusammenarbeit durchgeführt,
  2. das Vorhaben leistet einen Beitrag zur notwendigen Transformation zu einer klimaneutralen und insgesamt nachhaltigen Wirtschaft,
  3. das Vorhaben leistet in besonderer Weise einen Beitrag zur Fachkräftesicherung

 

Anbei die Richtlinie zur Kenntnis. Für weitere Aussagen wären Informationen über die angedachte Weiterentwicklungen notwendig.

 

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Anlagen

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