Beschlussvorlage - GVLo-0053/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

D

er Bauausschuss der Gemeinde Loddin beschließt, im Rahmen der Beteiligung als Nachbargemeinde aufgrund § 4 (2) BauGB dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 "Wohngebiet südlich des Triftweges" der Gemeinde Koserow in der Fassung 12-2024, zu zustimmen.

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow hat am 03.02.2025 den Entwurfs- und Auslegebeschluss für den Bebauungsplanes Nr. 21 "Wohngebiet südlich des Triftweges" der Gemeinde Koserow, in öffentlicher Sitzung gefasst.

 

Die Gemeinde Loddin wird im Rahmen der Beteiligung der Ämter, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, sowie der Nachbargemeinden um Ihre Stellungnahme zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 "Wohngebiet südlich des Triftweges" der Gemeinde Koserow gebeten.

 

Detaillierte Aussagen zu Ziel, Zweck und Auswirkungen der Planung sind aus dem beigefügten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 "Wohngebiet südlich des Triftweges" der Gemeinde Koserow in der Fassung 12-2024 zu entnehmen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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