Beschlussvorlage - GVKa-0014/25-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeinde Kamminke beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze 2025 für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer in der Gemeinde Kamminke

 

 wie folgt:

 

  1. Übernahme der Hebesätze aus 2024

Grundsteuer A 323%

Grundsteuer B 427%

Gewerbesteuer 381%

 

oder:

 

  1. Aufkommensneutraler Hebesatz (Grundsteuer A und B)

Grundsteuer A 5581% - nicht realistisch, da keine Meßbeträge für Grst.A!

Grundsteuer B 366%

Gewerbesteuer 381%

 

oder:

 

  1. Bedarfsorientierter Hebesatz (Grundsteuer A und B)

Grundsteuer A 323% ein Minus von 968,97€

 

Grundsteuer B 400% ein Plus von 2.548,09€

Grundsteuer B 410% ein Plus von 3.306,85€

Grundsteuer B 427% ein Plus von 4.596,75€

 

Gewerbesteuer 381%

Gewerbesteuer 400% ein Plus von 1.796,40€

 

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Sachverhalt

 

Zu 1.: Bei einer Festsetzung der Hebesätze unverändert zum Jahr 2024 würde die Gemeinde Kamminke Mehrerträge bei der Grundsteuer B erzielen.

 

Zu 2.: Bei der Beschlussfassung von aufkommensneutralen Hebesätzen der Grundsteuer A und B würde die Gemeinde geringe Mehrerträge erzielen. Jedoch besteht hier die Gefahr, dass durch etwaige Bescheid Rücknahmen des Finanzamtes Greifswald ein Verlust für die Gemeinde in nicht bezifferbarer Höhe entstehen kann.

 

Die festgesetzten Bescheide durch das Finanzamt Greifswald sind noch nicht vollständig  verarbeitet. Des Weiteren liegen der Verwaltung keine Kenntnisse zu anhängigen  Widerspruchsverfahren der Steuerpflichtigen beim Finanzamt Greifswald vor.

 

Zu 3.: Bei der Berechnung der bedarfsorientierten Hebesätze der Grundsteuer A und B ist die Verwaltung von dem bisherigen Kenntnisstand der Festsetzung des Finanzamtes  ausgegangen. Die Gemeinde würde hier zur auskömmlichen Finanzausstattung ihre Einnahmenpotenziale ausschöpfen.

Bei den vorgeschlagenen bedarfsorientierten Hebesätzen für die Grundsteuer B würde voraussichtlich ein Mehrertrag wie dargestellt erzielt.

Personengesellschaften können den Anteil der Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 400% bei ihrer Steuererklärung in Ansatz bringen.

 

Die Nivellierungshebesätze zur Berechnung der Steuerkraft für die Finanzausgleichsjahre 2025 und 2026 liegen laut Orientierungserlass 2025 vom 28.11.2024 bei:

Grundsteuer A  338%

Grundsteuer B  438%

Gewerbesteuer  390%

 

Der Finanzausschuss der Gemeinde Kamminke hat sich auf seiner Sitzung am 07.02.2025 für die nachfolgenden Hebesätze ausgesprochen:

 

Grundsteuer A 323%

Grundsteuer B 400%

Gewerbesteuer 381%

 

Die Verwaltung wird in 2025 die Hebesätze einer erneuten Prüfung unterziehen, sodass gegebenenfalls die Hebesätze in 2026 angepasst werden können.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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