Beschlussvorlage - GVKa-0014/25-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer der Gemeinde Kamminke (Hebesatzsatzung 2025)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Marion Mittelstädt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Bereit
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|
Gemeindevertretung Kamminke
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Entscheidung
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31.03.2025
|
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Kamminke beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze 2025 für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer in der Gemeinde Kamminke
wie folgt:
- Übernahme der Hebesätze aus 2024
Grundsteuer A 323%
Grundsteuer B 427%
Gewerbesteuer 381%
oder:
- Aufkommensneutraler Hebesatz (Grundsteuer A und B)
Grundsteuer A 5581% - nicht realistisch, da keine Meßbeträge für Grst.A!
Grundsteuer B 366%
Gewerbesteuer 381%
oder:
- Bedarfsorientierter Hebesatz (Grundsteuer A und B)
Grundsteuer A 323% ein Minus von 968,97€
Grundsteuer B 400% ein Plus von 2.548,09€
Grundsteuer B 410% ein Plus von 3.306,85€
Grundsteuer B 427% ein Plus von 4.596,75€
Gewerbesteuer 381%
Gewerbesteuer 400% ein Plus von 1.796,40€
Sachverhalt
Zu 1.: Bei einer Festsetzung der Hebesätze unverändert zum Jahr 2024 würde die Gemeinde Kamminke Mehrerträge bei der Grundsteuer B erzielen.
Zu 2.: Bei der Beschlussfassung von aufkommensneutralen Hebesätzen der Grundsteuer A und B würde die Gemeinde geringe Mehrerträge erzielen. Jedoch besteht hier die Gefahr, dass durch etwaige Bescheid Rücknahmen des Finanzamtes Greifswald ein Verlust für die Gemeinde in nicht bezifferbarer Höhe entstehen kann.
Die festgesetzten Bescheide durch das Finanzamt Greifswald sind noch nicht vollständig verarbeitet. Des Weiteren liegen der Verwaltung keine Kenntnisse zu anhängigen Widerspruchsverfahren der Steuerpflichtigen beim Finanzamt Greifswald vor.
Zu 3.: Bei der Berechnung der bedarfsorientierten Hebesätze der Grundsteuer A und B ist die Verwaltung von dem bisherigen Kenntnisstand der Festsetzung des Finanzamtes ausgegangen. Die Gemeinde würde hier zur auskömmlichen Finanzausstattung ihre Einnahmenpotenziale ausschöpfen.
Personengesellschaften können den Anteil der Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 400% bei ihrer Steuererklärung in Ansatz bringen.
Die Nivellierungshebesätze zur Berechnung der Steuerkraft für die Finanzausgleichsjahre 2025 und 2026 liegen laut Orientierungserlass 2025 vom 28.11.2024 bei:
Grundsteuer A 338%
Grundsteuer B 438%
Gewerbesteuer 390%
Der Finanzausschuss der Gemeinde Kamminke hat sich auf seiner Sitzung am 07.02.2025 für die nachfolgenden Hebesätze ausgesprochen:
Grundsteuer A 323%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 381%
Die Verwaltung wird in 2025 die Hebesätze einer erneuten Prüfung unterziehen, sodass gegebenenfalls die Hebesätze in 2026 angepasst werden können.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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