Beschlussvorlage - GVUe-0121/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz beschließt, der Wahl des Kameraden Richard Dulke zum Gemeindewehrführer und der Wahl des Kameraden Tobias Schmidtke zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gemäß § 12 (1) BrSchG M-V zuzustimmen. Die Kameraden Dulke und Schmidtke werden für die Dauer ihrer Amtszeit zu Ehrenbeamten ernannt.

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeindewehrführung einer Feuerwehr wird gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) aus der Mitte der aktiven Mitglieder für sechs Jahre gewählt. Nach dem der gesamte Wehrvorstand mit Datum vom 31.01.2025 zurückgetreten ist, war eine entsprechende Ersatzwahl durchzuführen.

 

Für die Position des Gemeindewehrführers wurde ein Wahlvorschlag in der Amtsverwaltung eingereicht:

  • Kamerad Richard Dulke

 

Für die Position des stellvertretenden Gemeindewehrführers wurden zwei Wahlvorschläge in der Amtsverwaltung eingereicht:

  • Kamerad Tobias Schmidtke
  • Kamerad Bernd-Eberhard Koos

 

Nach § 12 Abs. 2 BrSchG M-V unterliegt die Wählbarkeit folgenden Voraussetzungen:

 

Rechtsgrundlage

Wählbarkeitsvoraussetzung

Dulke, Richard

Schmidtke, Tobias

Koos, Bernd-Eberhard

§ 12 (2) Nr. 1

BrSchG M-V

Mindestens vier Jahre aktive Mitgliedschaft in einer Feuerwehr

Seit dem 25.05.2012 aktives Mitglied der Feuerwehr Ückeritz

 

 = Voraussetzung erfüllt

Vom 01.04.2002 bis zum 15.01.2018 aktives Mitglied der Feuerwehr Loddin.

 

Seit dem 02.03.2018 Mitglied der Feuerwehr Ückeritz

 

 = Voraussetzung erfüllt

Seit dem 01.01.1983 aktives Mitglied der Feuerwehr Ückeritz

 

= Voraussetzung erfüllt

§ 12 (2) Nr. 2

BrSchG M-V

Persönliche und fachliche

Eignung für das Amt

Im Führungszeugnis befinden sich keine Eintragungen; ebenfalls steht Kamerad Dulke für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein

 

= Voraussetzung erfüllt

Im Führungszeugnis befinden sich keine Eintragungen; ebenfalls steht Kamerad Schmidtke für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein

 

= Voraussetzung erfüllt

Im Führungszeugnis befinden sich keine Eintragungen; ebenfalls steht Kamerad Koos für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein

 

= Voraussetzung erfüllt

§ 12 (2) Nr. 3

BrSchG M-V

i. V. m. § 3 (2)

FwLDAVO M-V

Die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht oder Verpflichtung diese nach der Wahl zu besuchen

Gruppenführer am 14.08.2020

 

Zugführer am 15.12.2023

 

= Voraussetzung erfüllt

Gruppenführer am 02.10.2009

 

Zugführer am 15.12.2023

 

= Voraussetzung erfüllt

Gruppenführer am 10.03.2000

 

= Voraussetzung erfüllt

§ 12 (2) Nr. 4

BrSchG M-V

Das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet

Kamerad Dulke hat das 29. Lebensjahr vollendet

 

= Voraussetzung erfüllt

Kamerad Schmidtke hat das 44. Lebensjahr vollendet

 

= Voraussetzung erfüllt

Kamerad Koos hat das 57. Lebensjahr vollendet

 

= Voraussetzung erfüllt

 

Im Ergebnis wird festgestellt, dass die vorgeschlagenen Kameraden die Wählbarkeitsvoraussetzungen entsprechend des § 12 (2) BrSchG M-V erfüllen und die Wählbarkeit somit gegeben war.

 

Die Feuerwehr Ückeritz führte die Ersatzwahl auf Ihrer Jahreshauptversammlung am 07.03.2025 durch. Dabei wurden Kamerad Richard Dulke zum Gemeindewehrführer und Kamerad Tobias Schmidtke zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gewählt.

 

Die Wahl des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters bedarf gemäß § 12 (1) S. 3 BrSchG M-V in Verbindung mit dem einschlägigen Kommentar der Zustimmung der Gemeindevertretung, die mithin ein erhebliches Mitspracherecht bei der Auswahl der Führungspersönlichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr hat (Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung).

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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