Beschlussvorlage - GVUe-0121/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers und des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Feuerwehr der Gemeinde Ückeritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Johannes Golz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Gemeindevertretung Ückeritz
|
Entscheidung
|
|
|
27.03.2025
|
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz beschließt, der Wahl des Kameraden Richard Dulke zum Gemeindewehrführer und der Wahl des Kameraden Tobias Schmidtke zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gemäß § 12 (1) BrSchG M-V zuzustimmen. Die Kameraden Dulke und Schmidtke werden für die Dauer ihrer Amtszeit zu Ehrenbeamten ernannt.
Sachverhalt
Die Gemeindewehrführung einer Feuerwehr wird gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) aus der Mitte der aktiven Mitglieder für sechs Jahre gewählt. Nach dem der gesamte Wehrvorstand mit Datum vom 31.01.2025 zurückgetreten ist, war eine entsprechende Ersatzwahl durchzuführen.
Für die Position des Gemeindewehrführers wurde ein Wahlvorschlag in der Amtsverwaltung eingereicht:
- Kamerad Richard Dulke
Für die Position des stellvertretenden Gemeindewehrführers wurden zwei Wahlvorschläge in der Amtsverwaltung eingereicht:
- Kamerad Tobias Schmidtke
- Kamerad Bernd-Eberhard Koos
Nach § 12 Abs. 2 BrSchG M-V unterliegt die Wählbarkeit folgenden Voraussetzungen:
Rechtsgrundlage |
Wählbarkeitsvoraussetzung |
Dulke, Richard |
Schmidtke, Tobias |
Koos, Bernd-Eberhard |
§ 12 (2) Nr. 1 BrSchG M-V |
Mindestens vier Jahre aktive Mitgliedschaft in einer Feuerwehr |
Seit dem 25.05.2012 aktives Mitglied der Feuerwehr Ückeritz
= Voraussetzung erfüllt |
Vom 01.04.2002 bis zum 15.01.2018 aktives Mitglied der Feuerwehr Loddin.
Seit dem 02.03.2018 Mitglied der Feuerwehr Ückeritz
= Voraussetzung erfüllt |
Seit dem 01.01.1983 aktives Mitglied der Feuerwehr Ückeritz
= Voraussetzung erfüllt |
§ 12 (2) Nr. 2 BrSchG M-V |
Persönliche und fachliche Eignung für das Amt |
Im Führungszeugnis befinden sich keine Eintragungen; ebenfalls steht Kamerad Dulke für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein
= Voraussetzung erfüllt |
Im Führungszeugnis befinden sich keine Eintragungen; ebenfalls steht Kamerad Schmidtke für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein
= Voraussetzung erfüllt |
Im Führungszeugnis befinden sich keine Eintragungen; ebenfalls steht Kamerad Koos für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein
= Voraussetzung erfüllt |
§ 12 (2) Nr. 3 BrSchG M-V i. V. m. § 3 (2) FwLDAVO M-V |
Die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht oder Verpflichtung diese nach der Wahl zu besuchen |
Gruppenführer am 14.08.2020
Zugführer am 15.12.2023
= Voraussetzung erfüllt |
Gruppenführer am 02.10.2009
Zugführer am 15.12.2023
= Voraussetzung erfüllt |
Gruppenführer am 10.03.2000
= Voraussetzung erfüllt |
§ 12 (2) Nr. 4 BrSchG M-V |
Das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet |
Kamerad Dulke hat das 29. Lebensjahr vollendet
= Voraussetzung erfüllt |
Kamerad Schmidtke hat das 44. Lebensjahr vollendet
= Voraussetzung erfüllt |
Kamerad Koos hat das 57. Lebensjahr vollendet
= Voraussetzung erfüllt |
Im Ergebnis wird festgestellt, dass die vorgeschlagenen Kameraden die Wählbarkeitsvoraussetzungen entsprechend des § 12 (2) BrSchG M-V erfüllen und die Wählbarkeit somit gegeben war.
Die Feuerwehr Ückeritz führte die Ersatzwahl auf Ihrer Jahreshauptversammlung am 07.03.2025 durch. Dabei wurden Kamerad Richard Dulke zum Gemeindewehrführer und Kamerad Tobias Schmidtke zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gewählt.
Die Wahl des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters bedarf gemäß § 12 (1) S. 3 BrSchG M-V in Verbindung mit dem einschlägigen Kommentar der Zustimmung der Gemeindevertretung, die mithin ein erhebliches Mitspracherecht bei der Auswahl der Führungspersönlichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr hat (Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung).
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
||
Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
|
|
Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
|
|
