Beschlussvorlage - GVUe-0109/25

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz beschließt die Einführung eines Neugeborenen-Begrüßungsgeldes ab dem 01.01.2026.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 27.02.2025 dazu befunden, ein Begrüßungsgeld für alle Neugeborenen einzuführen. Diese Thematik wurde vorab im Sozialausschuss beraten.

 

In der Gemeinde Ostseebad Ückeritz wurden in den letzten 6 Jahren 22 Kinder geboren.

2019: 5

2020: 0

2021: 7

2022: 4

2023: 3

2024: 3

Das ist zu wenig, um das jährliche Bevölkerungssaldo auszugleichen.

 

Dieser Trend spiegelt sich in vielen Gemeinden Deutschlands wieder, die nicht im Speckgürtel von Großstädten liegen. Einige Städte haben als kleine Aufmerksamkeit bereits ein Neugeborenen-Begrüßungsgeld eingeführt (Zwickau, Stralsund, Stolpe auf Usedom, Koserow u. a.), um junge Familien zu fördern.

 

Ein erklärtes Ziel der Gemeinde ist es, die Gemeinde Ostseebad Ückeritz für junge Familien noch attraktiver zu machen und langfristig an den Standort zu binden. Ein Begrüßungsgeld an Neugeborene soll diesem Bestreben ein Stück näher kommen.

Als Zeichen des Willkommens und der Wertschätzung junger Mütter und Väter soll jedes Neugeborene, dessen Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Geburt die Gemeinde Ostseebad Ückeritz ist, ein einmaliges Begrüßungsgeld in Höhe von _______ € erhalten.

 

Für den Erhalt des Begrüßungsgeldes ist Voraussetzung,

  1. dass der sorgeberechtigte Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes in der Gemeinde Ostseebad Ückeritz wohnt und mit Hauptwohnsitz gemeldet ist,
  2. der Hauptwohnsitz des sorgeberechtigten Elternteiles und des Kindes in der Gemeinde nach der Geburt des Kindes mindestens 1 Jahr verbleibt.

 

Die Zuwendung kann aus datenschutzrechtlicher Sicht nur auf Antrag erfolgen und mit der Vorlage der Geburtsurkunde im Amt Usedom-Süd in bar ausgezahlt werden. Die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen sind durch das Amt Usedom-Süd zu treffen.

 

Es wird feststellt, dass es sich beim Begrüßungsgeld um eine freiwillige Leistung handelt, auf welche kein Rechtsanspruch besteht.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Die Finanzierung ist unter der 13/11100.54159001 gewährleistet.

 

Loading...