Beschlussvorlage - GVKo-0069/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt den Grundsatzbeschluss zum Bestreben und Antrag auf Reprädikatisierung der Gemeinde Koserow als Seebad.

 

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Sachverhalt

 

Seit dem 15. Februar 1996 ist die Gemeinde Koserow nach dem Kurartgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KurortG M-V, Anlage 3) als Seebad staatlich anerkannt. Die staatliche Anerkennung ist nach § 8 Abs. 5 KurortG M-V für eine Dauer von 30 Jahren festgeschrieben. Das Wirtschaftsministerium, Stabsstelle Tourismus, ist als Behörde für die staatliche Anerkennung von Kur- und Erholungsorten sowie Tourismusorten/regionen (Prädikatisierung) und die Weiterführung einer Anerkennung (Reprädikatisierung) von Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern zuständig.

Die staatliche Anerkennung der Gemeinde Koserow erlischt mit Datum vom 15.02.2026.

 

Die erneute Prädikatisierung als Seebad bringt Vorteile für die Gemeinde und ihre Bürger mit sich:

  • Steigerung der touristischen Attraktivität und wirtschaftlichen Potenziale
  • Erhöhung der Fördermöglichkeiten für touristische Infrastrukturprojekte
  • Stärkung des Images der Gemeinde und des gesamten Kur- und Erholungsgebietes

 

Um die Voraussetzungen für die Anerkennung zu erfüllen, werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

  • Prüfung der touristischen Infrastruktur gemäß den Anforderungen des Kurortgesetzes
  • Antragstellung bei den zuständigen Behörden
  • Durchführung der erforderlichen Gutachten und Prüfungen
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Unterstützung der Reprädikatisierung

 

Der Eigenbetrieb Kurverwaltung Koserow wird beauftragt, die Voraussetzungen zur Reprädikatisierung zu prüfen und Angebote für geforderte Gutachten (u.a. Klimabeurteilung, Imissionsbelastung) einzuholen und die geforderten Haushaltsmittel bereitzustellen und wird mit der Umsetzung der Maßnahmen betraut.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Bioklimatisches Gutachten & Luftqualitätsbeurteilung: 6160,00€ (netto) zzgl. Reisekosten (für alle 4 Bernsteinbäder)

Kosten für weitere Gutachten (u.a. kommunalhygienische Untersuchung der öffentlichen Einrichtungen durch Gesundheitsamt etc.) werden derzeit noch in Erfahrung gebracht werden.

 

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Anlagen

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