Beschlussvorlage - GVUe-0103/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz beschließt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Reprädikatisierung der Gemeinde Ückeritz als staatlich anerkanntes Seebad zu ergreifen und die notwendigen Anträge bei den zuständigen Landesbehörden zu stellen.

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Ückeritz ist seit Februar 1996 nach dem Kurortgesetz MV als staatlich anerkanntes Seebad zertifiziert (Festschreibung für 30 Jahre). Um diesen Status erneut zu erlangen, sind verschiedene infrastrukturelle, touristische und gesundheitliche Kriterien zu erfüllen, die durch

eine behördliche Prüfung (Wirtschaftsministerium) bestätigt werden müssen.

 

Die erneute Prädikatisierung als Seebad bringt zahlreiche Vorteile für die Gemeinde und ihre Bürger mit sich:

  • Steigerung der touristischen Attraktivität und wirtschaftlichen Potenziale
  • Erhöhung der Fördermöglichkeiten für touristische Infrastrukturprojekte
  • Stärkung des Images der Gemeinde und des gesamten Kur- und Erholungsgebietes
  • Erhalt und Förderung eines nachhaltigen Tourismus sowie gesundheitsfördernder Maßnahmen
  •  

Um die Voraussetzungen für die Anerkennung zu erfüllen, werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

  • Prüfung der touristischen Infrastruktur gemäß den Anforderungen des Kurortgesetzes.
  • Prüfung der Qualität und Nachhaltigkeit der medizinisch-touristischen Angebote.
  • Antragstellung bei den zuständigen Landesbehörden.
  • Durchführung der erforderlichen Gutachten und Prüfungen.
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Unterstützung der Reprädikatisierung.
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Die Gemeindevertretung wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen und die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen zu betrauen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Kosten für Gutachten (Klimagutachten, kommunalhygienische Untersuchung der öffentlichen Einrichtungen durch Gesundheitsamt etc.) müssen noch in Erfahrung gebracht werden.

 

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Anlagen

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