Beschlussvorlage - GVZi-0017/25-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer der Gemeinde Zirchow (Hebesatzsatzung 2025)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Marion Mittelstädt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Zirchow
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Entscheidung
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19.02.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Zirchow beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze 2025 für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer in der Gemeinde Zirchow wie folgt:
- Übernahme der Hebesätze aus 2024
Grundsteuer A 323%
Grundsteuer B 427%
Gewerbesteuer 400%
oder:
- Aufkommensneutraler Hebesatz (Grundsteuer A und B)
Grundsteuer A 384% (Stand 30.01.2025)
Grundsteuer B 310%
Gewerbesteuer 400%
oder:
- Bedarfsorientierter Hebesatz (Grundsteuer A und B)
Grundsteuer A 323% ein Minus von 523,97€
Grundsteuer B 313% ein Plus von 627,23€ - aufkommensneutral
Grundsteuer B 340% ein Plus von 6.599,93€
Gewerbesteuer 400%
Sachverhalt
Zu 1.: Bei einer Festsetzung der Hebesätze unverändert zum Jahr 2024 würde die Gemeinde Mehrerträge bei der Grundsteuer B erzielen, dagegen bei der Grundsteuer A Mindererträge.
Zu 2.: Bei der Beschlussfassung von aufkommensneutralen Hebesätzen der Grundsteuer A und B würde die Gemeinde keine Mehrerträge erzielen. Jedoch besteht hier die Gefahr, dass durch etwaige Bescheid Rücknahmen des Finanzamtes Greifswald ein noch größerer Verlust für die Gemeinde in nicht bezifferbarer Höhe entstehen kann.
Die festgesetzten Bescheide durch das Finanzamt Greifswald sind noch nicht vollständig verarbeitet. Des Weiteren liegen der Verwaltung keine Kenntnisse zu anhängigen Widerspruchsverfahren der Steuerpflichtigen beim Finanzamt Greifswald vor.
Zu 3.: Bei der Berechnung der bedarfsorientierten Hebesätze der Grundsteuer A und B ist die Verwaltung von dem bisherigen Kenntnisstand der Festsetzung des Finanzamtes ausgegangen. Die Gemeinde würde hier ihre Bürger entlasten und zur Sicherung einer auskömmlichen Finanzausstattung die Einnahmenpotenziale ausschöpfen.
Personengesellschaften können den Anteil der Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 400% bei ihrer Steuererklärung in Ansatz bringen.
Der Hauptausschuss der Gemeinde Zirchow hat sich auf seiner Sitzung am 29.01.2025 für nachfolgende Hebesätze ausgesprochen:
Grundsteuer A 323%
Grundsteuer B 340%
Gewerbesteuer 400%
Die Verwaltung wird in 2025 die Hebesätze einer erneuten Prüfung unterziehen, sodass gegebenenfalls die Hebesätze in 2026 angepasst werden können.
Die Nivellierungshebesätze zur Berechnung der Steuerkraft für die Finanzausgleichsjahre 2025 und 2026 liegen laut Orientierungserlass 2025 vom 28.11.2024 bei:
Grundsteuer A 338%
Grundsteuer B 438%
Gewerbesteuer 390%
