Beschlussvorlage - GVPu-0304/24-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der Satzung zur Erhaltung der Wohnbevölkerung (Wohnraumerhaltungssatzung) in der Gemeinde Pudagla
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Christina Hering
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Pudagla
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Entscheidung
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17.02.2025
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Beschlussvorschlag
1. Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet die Grenzen der rechtskräftigen Klarstellungssatzung mit Abrundungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 und 3 BauGB für den Ort Pudagla und ihrer 1. Ergänzung mit Abrundungen und Erweiterungen sowie die Geltungsbereiche des V- und E-Plan Nr. 1 „ Pudagla West“, des B-Plan Nr. 2 „Zum Achterwasser“ und dem B-Plan Nr. 3 „Wohngebiet östlich der Wiesenstraße“
2. Anlass, Ziel und Zweck
Die Gemeinde Pudagla sieht in der Tendenz zur Umnutzung von Wohnraum in touristisch genutzte Übernachtungsmöglichkeiten auf dem Gemeindegebiet und dem damit einhergehenden Verlust an Wohnraum für die ansässige Bevölkerung eine Gefährdung für die lokale Infrastruktur und die soziale Konstellation. Um diesem Trend entgegenzuwirken beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Pudagla die „Satzung zur Erhaltung der Wohnbevölkerung der Gemeinde Pudagla“ gemäß § 172 Abs. 1 Nummer 2 BauGB. Die genannte Satzung führt einen Genehmigungsvorbehalt für den Rückbau, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen ein. Eine Regulierung von Neubauvorhaben ist auf Grundlage der Satzung nicht möglich. Bereits bestehende Nutzungsänderungen genießen Bestandsschutz. Eine Genehmigung darf gemäß § 172 Abs. 4 Satz 1 nur versagt werden, wenn die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen erhalten werden soll.
3. Bekanntmachung und Inkrafttreten
Die Satzung „Satzung zur Erhaltung der Wohnbevölkerung der Gemeinde Pudagla“ ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen und tritt mit dem Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7 MB
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3
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(wie Dokument)
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900,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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597,6 kB
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