Beschlussvorlage - GVPu-0017/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeinde Pudagla beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze 2025 für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer in der Gemeinde Pudagla wie folgt:

 

  1. Übernahme der Hebesätze aus 2024

Grundsteuer A 323%

Grundsteuer B 427%

Gewerbesteuer 381%

 

oder:

 

  1. Aufkommensneutraler Hebesatz (Grundsteuer A und B)

Grundsteuer A 221%

Grundsteuer B 400%

Gewerbesteuer 381%

 

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Sachverhalt

 

Zu 1.: Bei einer Festsetzung der Hebesätze unverändert zum Jahr 2024 würde die Gemeinde Mehrerträge nach derzeitigen Bearbeitungsstand erzielen.

 

Die festgesetzten Bescheide durch das Finanzamt Greifswald sind noch nicht vollständig verarbeitet. Des Weiteren liegen der Verwaltung keine Kenntnisse zu anhängigen Widerspruchsverfahren der Steuerpflichtigen beim Finanzamt Greifswald vor.

 

Bei der Berechnung Hebesätze der Grundsteuer A und B ist die Verwaltung von dem bisherigen Kenntnisstand der Festsetzung des Finanzamtes ausgegangen. Die Gemeinde würde hier zur Sicherung einer auskömmlichen Finanzausstattung die Einnahmenpotenziale ausschöpfen.

 

Die Verwaltung wird in 2025 die Hebesätze einer erneuten Prüfung unterziehen, sodass gegebenenfalls die Hebesätze in 2026 angepasst werden.

 

Zu 2.: Bei der Beschlussfassung von aufkommensneutralen Hebesätzen der Grundsteuer A

und B würde die Gemeinde keine Mehrerträge erzielen. Jedoch besteht hier die Gefahr, dass durch etwaige Bescheid Rücknahmen des Finanzamtes Greifswald ein Verlust für die Gemeinde in nicht bezifferbarer Höhe entstehen kann.

 

Laut Aussage des Finanzamtes vom 28.11.2024 sind bei der elektronischen Übertragung, auf Grund einer fehlerhaften Schnittstelle des Finanzamtes, Messbescheide verloren gegangen. Derzeit kann das Finanzamt nicht klären welche Bescheide dies betrifft.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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