Beschlussvorlage - GVGa-0011/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer der Gemeinde Garz (Hebesatzsatzung 2025)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Marion Mittelstädt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Garz
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Entscheidung
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11.02.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Garz beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze 2025 für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer in der Gemeinde Garz wie folgt:
- Übernahme der Hebesätze aus 2024
Grundsteuer A 323%
Grundsteuer B 427%
Gewerbesteuer 381%
oder:
- Aufkommensneutraler Hebesatz (Grundsteuer A und B)
Grundsteuer A 6915%
Grundsteuer B 310%
Gewerbesteuer 381%
oder:
- Bedarfsorientierter Hebesatz (Grundsteuer A und B)
Grundsteuer A 330% ein Minus von 1.427,02€
Grundsteuer B 350% ein Plus von 12.428,35€
Grundsteuer B 370% ein Plus von 15.739,75€
Gewerbesteuer 381%
Gewerbesteuer 400% ein Plus von 962,82€
Sachverhalt
Zu 1.: Bei der Berechnung der Hebesätze der Grundsteuer A und B ist die Verwaltung von dem bisherigen Kenntnisstand der Festsetzung des Finanzamtes ausgegangen. Die Gemeinde würde hier die Einnahmenpotenziale ausschöpfen. Bei den vorgeschlagenen Hebesätzen für die Grundsteuer A und B würde voraussichtlich ein Mehrertrag wie dargestellt erzielt.
Zu 2.: Bei der Beschlussfassung von aufkommensneutralen Hebesätzen der Grundsteuer A und B würde die Gemeinde geringe Mehrerträge erzielen. Jedoch besteht hier die Gefahr, dass durch etwaige Bescheid Rücknahmen des Finanzamtes Greifswald ein Verlust für die Gemeinde in nicht bezifferbarer Höhe entstehen kann.
Die festgesetzten Bescheide durch das Finanzamt Greifswald sind noch nicht vollständig verarbeitet. Des Weiteren liegen der Verwaltung keine Kenntnisse zu anhängigen Widerspruchsverfahren der Steuerpflichtigen beim Finanzamt Greifswald vor.
Zu 3.: Bei der Berechnung der bedarfsorientierten Hebesätze der Grundsteuer A und B ist die Verwaltung von dem bisherigen Kenntnisstand der Festsetzung des Finanzamtes ausgegangen. Die Gemeinde würde hier zur auskömmlichen Finanzausstattung ihre Einnahmenpotenziale ausschöpfen.
Personengesellschaften können den Anteil der Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 400% bei ihrer Steuererklärung in Ansatz bringen.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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