Beschlussvorlage - GVKo-0046/24-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Koserow beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze 2025 für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer in der Gemeinde wie folgt:

 

  1. Bedarfsorientierter Hebesatz (Grundsteuer A und B)

Grundsteuer A 220 %

Grundsteuer B 320 %

Gewerbesteuer 381 %

 

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Sachverhalt

 

Zu 1.: Bei der Berechnung der bedarfsorientierten Hebesätze der Grundsteuer A und B ist die Verwaltung von dem bisherigen Kenntnisstand der Festsetzung des Finanzamtes ausgegangen. Die Gemeinde würde hier ihre Bürger entlasten und zur Sicherung einer  auskömmlichen Finanzausstattung die Einnahmenpotenziale ausschöpfen. Bei den vorgeschlagenen bedarfsorientierten Hebesätzen für die Grundsteuer A und B würde voraussichtlich ein Mehrertrag wie dargestellt erzielt.

 

Laut Aussage des Finanzamtes vom 28.11.2024 sind bei der elektronischen Übertragung, auf Grund einer fehlerhaften Schnittstelle des Finanzamtes, Messbescheide verloren gegangen. Derzeit kann das Finanzamt nicht klären welche Bescheide dies betrifft.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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