Beschlussvorlage - GVRa-0037/25

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rankwitz beschließt gemäß §51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz MV vom 13. Januar 1993, die Umbenennung der Straße „Am Peenestrom“ im Ortsteil Rankwitz.

Der zukünftige Straßenname für den Ortsteil Rankwitz lautet: …….

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die Gemeinde Rankwitz befasste sich bereits in der vergangenen Sitzung mit der Umbenennung der Straßen. Danach ist aufgefallen, dass der Straßenname „Am Peenestrom“ bereits im Ortsteil Quilitz vergeben wurde.

Eindeutige Adressen sind hauptsächlich von erheblicher Bedeutung für die Institutionen die Polizei, Rettungsdienste und den Brand- und Katastrophenschutz.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...