Beschlussvorlage - GVUe-0072/24-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeinde Ückeritz beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze 2025 vom 19.12.2024 in §1 Nr. 2 wie folgt zu ändern:

 

Gewerbesteuer von 381%

auf

Gewerbesteuer 400% ein Plus von   33.080,00 €

 

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Sachverhalt

 

Bei den vorgeschlagenen bedarfsorientierten Hebesätzen können Personengesellschaften den Anteil der Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 400% bei ihrer Steuererklärung in Ansatz bringen.

 

In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung am 19.12.2024 wurde beschlossen, die Gewerbesteuer erneut im Januar zu beraten. Hierzu erging der Verwaltung folgende Fragestellung: Wie viele Gewerbesteuerpflichtige sind Personen oder Personengesellschaften und wie viele sind Kapitalgesellschaften?

Welches Aufkommen hatten die Kapitalgesellschaften im Durchschnitt in den letzten 3 Jahren und wie hoch war das Aufkommen dagegen bei den Personen und Personengesellschaften?“

Die Information hierzu ist als Anlage beigefügt.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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