Beschlussvorlage - GVUe-0072/24-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Festsetzung der Hebesätze für die Gewerbesteuer der Gemeinde Ückeritz (Hebesatzsatzung 2025)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Isabell Gottschling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ückeritz
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Entscheidung
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30.01.2025
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Sachverhalt
Bei den vorgeschlagenen bedarfsorientierten Hebesätzen können Personengesellschaften den Anteil der Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 400% bei ihrer Steuererklärung in Ansatz bringen.
In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung am 19.12.2024 wurde beschlossen, die Gewerbesteuer erneut im Januar zu beraten. Hierzu erging der Verwaltung folgende Fragestellung: Wie viele Gewerbesteuerpflichtige sind Personen oder Personengesellschaften und wie viele sind Kapitalgesellschaften?
Welches Aufkommen hatten die Kapitalgesellschaften im Durchschnitt in den letzten 3 Jahren und wie hoch war das Aufkommen dagegen bei den Personen und Personengesellschaften?“
Die Information hierzu ist als Anlage beigefügt.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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16,7 kB
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