Beschlussvorlage - GVMe-0016/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer der Gemeinde Mellenthin (Hebesatzsatzung 2025)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Katrin Gierds
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Mellenthin
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Entscheidung
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27.01.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Mellenthin beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze 2025 für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer in der Gemeinde Mellenthin wie folgt:
- Übernahme der Hebesätze aus 2024
Grundsteuer A 323% ein Plus von 477,43€
Grundsteuer B 427% ein Plus von 12.494,66€
Gewerbesteuer 381%
oder:
- Aufkommensneutraler Hebesatz (Grundsteuer A und B)
Grundsteuer A 307%
Grundsteuer B 364%
Gewerbesteuer 381%
Sachverhalt
Zu 1.: Bei der Berechnung der Hebesätze der Grundsteuer A und B ist die Verwaltung von dem bisherigen Kenntnisstand der Festsetzung des Finanzamtes ausgegangen. Die Gemeinde würde hier die Einnahmenpotenziale ausschöpfen. Bei den vorgeschlagenen Hebesätzen für die Grundsteuer A und B würde voraussichtlich ein Mehrertrag wie dargestellt erzielt.
Zu 2.: Bei der Beschlussfassung von aufkommensneutralen Hebesätzen der Grundsteuer A und B würde die Gemeinde keine Mehrerträge erzielen. Jedoch besteht hier die Gefahr, dass durch etwaige Bescheid Rücknahmen des Finanzamtes Greifswald ein Verlust für die Gemeinde in nicht bezifferbarer Höhe entstehen kann.
Die festgesetzten Bescheide durch das Finanzamt Greifswald sind noch nicht vollständig verarbeitet. Des Weiteren liegen der Verwaltung keine Kenntnisse zu anhängigen Widerspruchsverfahren der Steuerpflichtigen beim Finanzamt Greifswald vor.
Laut Aussage des Finanzamtes vom 28.11.2024 sind bei der elektronischen Übertragung, auf Grund einer fehlerhaften Schnittstelle des Finanzamtes, Messbescheide verloren gegangen. Derzeit kann das Finanzamt nicht klären welche Bescheide dies betrifft.
