Informationsvorlage - StV-0046/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Information zur Querungshilfe B110 OD Usedom
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- FD zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Julia Renz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtvertretung Usedom
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Entscheidung
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22.01.2025
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Sachverhalt
Gemäß den E-Mails vom 03.12.2024 und 14.01.2025 soll zunächst von der baulichen Umsetzung der Mittelinsel als Querungshilfe der B110 OD Usedom abgesehen werden. Stattdessen soll zunächst für ein Jahr eine Bedarfslichtsignalanlage aufgestellt werden. Die bereits vorliegende Planung müsste komplett geändert werden.
Die Planungskosten (außer die Bauüberwachung) sind nicht förderfähig. Es ist zu beachten, dass aktuell nur ein Zuwendungsbescheid für eine Mittelinsel und nicht für eine Lichtsignalanlage vorliegt. Auch wenn dieser im Zuwendungszweck geändert wird, muss sofern die Erfordernis einer Lichtsignalanlage nach einem Jahr nicht nachgewiesen werden kann, die Anlage wieder zurückgebaut und die Förderung voraussichtlich zurückgezahlt werden, da die Zweckbindungszeit nicht eingehalten werden kann (In der Regel bei technischen Anlagen 5 Jahre).
Die Stadt Usedom möge sich positionieren, wie weiter vorgegangen werden soll.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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