Informationsvorlage - StV-0046/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß den E-Mails vom 03.12.2024 und 14.01.2025 soll zunächst von der baulichen Umsetzung der Mittelinsel als Querungshilfe der B110 OD Usedom abgesehen werden. Stattdessen soll zunächst für ein Jahr eine Bedarfslichtsignalanlage aufgestellt werden. Die bereits vorliegende Planung müsste komplett geändert werden.

 

Die Planungskosten (außer die Bauüberwachung) sind nicht förderfähig. Es ist zu beachten, dass aktuell nur ein Zuwendungsbescheid für eine Mittelinsel und nicht für eine Lichtsignalanlage vorliegt. Auch wenn dieser im Zuwendungszweck geändert wird, muss sofern die Erfordernis einer Lichtsignalanlage nach einem Jahr nicht nachgewiesen werden kann, die Anlage wieder zurückgebaut und die Förderung voraussichtlich zurückgezahlt werden, da die Zweckbindungszeit nicht eingehalten werden kann (In der Regel bei technischen Anlagen 5 Jahre).

 

Die Stadt Usedom möge sich positionieren, wie weiter vorgegangen werden soll. 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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