Beschlussvorlage - StV-0040/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Usedom beschließt, die Mittel für 2024 gem. § 10a Abs.2 FAG M-V in Höhe von 7.956,66 € für Instandhaltungsmaßnahmen zu verwenden.

 

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Sachverhalt

 

Laut § 10a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz M-V in Verbindung mit der Satzung des Landkreises Vorpommern-Greifswald zur Umsetzung des § 10a FAG M-V im Landkreis Vorpommern Greifswald ist im Jahr 2024 eine Ausschüttung von 20 % der Gesamtsumme der Schulbauförderung an alle öffentlichen Schulträger vorgesehen. In den Jahren 2025 bis 2027 10% der Gesamtsumme.

Die zugewiesenen Mittel sind für Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen oder für Instandhaltungsmaßnahmen zu verwenden. Dabei kommt ein Einsatz nur für Maßnahmen in Betracht, bei der mindestens in gleicher Höhe eigene finanzielle Mittel des Schulträgers eingesetzt werden und die Umsetzung der finanzierten Maßnahmen planmäßig gem. § 10a Abs. 3 FAG M-V bis zum 30.06. des auf die Gewährung folgenden Jahres begonnen wird. Die Schulträger haben die geplante Verwendung dieser Mittel im Vorbericht nach § 5 GemHVO-Doppik für das jeweilige Haushaltsjahr unter Angabe der jeweils geplanten Maßnahme darzustellen und die Einhaltung der Verwendung zu erläutern. Bei bereits beschlossenen Haushalten ist eine Beschlussfassung durch die zuständigen Gremien zur Verwendung der Mittel für die vorgesehenen Maßnahmen ausreichend.

Im Haushaltsjahr 2024 sind 40.000 € für Instandhaltungsmaßnahmen veranschlagt. Diese sind unter anderem für Bodenbelagsarbeiten, Sanierung Sanitär und Heizkörper in den Klassenräumen vorgesehen. Es wird vorgeschlagen die Schulbaumittel hierfür zu verwenden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einzahlung in Höhe von 7.956,66 € am 11.07.2024

 

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Anlagen

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