Beschlussvorlage - GVZe-0031/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer der Gemeinde Zempin (Hebesatzsatzung 2025)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Katrin Gierds
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss Zempin
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Zempin
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Entscheidung
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13.01.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Zempin beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze 2025 für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer in der Gemeinde Zempin wie folgt:
- Übernahme der Hebesätze aus 2024
Grundsteuer A 323%
Grundsteuer B 427%
Gewerbesteuer 381%
oder:
- Aufkommensneutraler Hebesatz (Grundsteuer A und B)
Grundsteuer A 265%
Grundsteuer B 242%
Gewerbesteuer 381%
oder:
- Bedarfsorientierter Hebesatz (Grundsteuer A und B)
Grundsteuer A 323% ein Plus von 92,77€
Grundsteuer B 300% ein Plus von 44.432,25€
Grundsteuer B 320% ein Plus von 59.673,45€
Gewerbesteuer 381%
Gewerbesteuer 400% ein Plus von 14.186,79€
Sachverhalt
Zu 1.: Bei einer Festsetzung der Hebesätze unverändert zum Jahr 2024 würde die
Gemeinde Mehrerträge bei der Grundsteuer A und B in Höhe von ca. 141.802,92€ erzielen.
Zu 2.: Bei der Beschlussfassung von aufkommensneutralen Hebesätzen der Grundsteuer A
und B würde die Gemeinde keine Mehrerträge erzielen. Jedoch besteht hier die Gefahr,
dass durch etwaige Bescheid Rücknahmen des Finanzamtes Greifswald ein Verlust für die
Gemeinde in nicht bezifferbarer Höhe entstehen kann.
Die festgesetzten Bescheide durch das Finanzamt Greifswald sind noch nicht vollständig
verarbeitet. Des Weiteren liegen der Verwaltung keine Kenntnisse zu anhängigen
Widerspruchsverfahren der Steuerpflichtigen beim Finanzamt Greifswald vor.
Zu 3.: Bei der Berechnung der bedarfsorientierten Hebesätze der Grundsteuer A und B ist
die Verwaltung von dem bisherigen Kenntnisstand der Festsetzung des Finanzamtes
ausgegangen. Die Gemeinde würde hier ihre Bürger entlasten und zur Sicherung einer
auskömmlichen Finanzausstattung die Einnahmenpotenziale ausschöpfen.
Bei den vorgeschlagenen bedarfsorientierten Hebesätzen für die Grundsteuer A und B würde voraussichtlich ein Mehrertrag wie dargestellt erzielt.
Personengesellschaften können den Anteil der Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 400% bei ihrer Steuererklärung in Ansatz bringen.
Laut Aussage des Finanzamtes vom 28.11.2024 sind bei der elektronischen Übertragung, auf Grund einer fehlerhaften Schnittstelle des Finanzamtes, Messbescheide verloren gegangen. Derzeit kann das Finanzamt nicht klären welche Bescheide dies betrifft.
