Beschlussvorlage - SZV-0005/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes beschließt, die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr 2025 wie folgt:

 

§ 1

 

Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

 

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

 

 

 

1.      im Ergebnishaushalt auf

 

 

 

einen Gesamtbetrag der Erträge von

654.200 EUR

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

710.700 EUR

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

-56.500 EUR

 

 

2.      im Finanzhaushalt auf

 

 

 

      a)   einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

628.800 EUR

            einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von

709.800 EUR

            einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

-81.000 EUR

 

 

       b)   einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

0 EUR

             einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

12.500 EUR

             einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

-12.500 EUR

 

 

festgesetzt.

 

 

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

 

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht

veranschlagt.

 

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

§ 4

 

Kassenkredite

 

 

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

62.800 EUR.

 

 

 

 

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

 

§ 5

 

Stellen gemäß Stellenplan

 

 

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 4,2435 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

 

§ 6

 

Umlagen

 

 

 

Die Schulumlage je Schüler wird auf 1.950 EUR festgesetzt.

 

 

 

§ 7

 

Weitere Vorschriften

 

 

 

1. Auf die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen unterhalb der

    Wertgrenze von 100.000 € kann gem. § 4 Abs.7 GemHVO-Doppik verzichtet werden.

2. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 1 der Kommunalverfassung ist

 

    a) ein entstehender Jahresfehlbetrag / jahresbezogener negativer Saldo der laufenden Ein- und

  Auszahlungen erheblich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet,

    b) die Erhöhung eines bereits ausgewiesenen Jahresfehlbetrages / jahresbezogenen negativen

 Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen wesentlich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen

 überschreitet.

 

3. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 2 Kommunalverfassung sind nicht veranschlagte oder

  zusätzliche Aufwendungen / Auszahlungen erheblich, wenn sie im Einzelfall 10 v. H. der

 Gesamtauszahlungen übersteigen.

 

4. Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nummer 1 Kommunalverfassung sind unabweisbare Auszahlungen für

  Investitionen geringfügig, wenn sie 10 v.H. der Gesamtauszahlungen nicht übersteigen.

5. Im Sinne des § 48 Absatz 3 Nummer 2 Kommunalverfassung gilt eine Abweichung vom

    Stellenplan als geringfügig, wenn sie 1 Vollzeitäquivalente nicht übersteigt.

 

 

 

Nachrichtliche Angaben:

 

 

 

1. Zum Ergebnishaushalt

 

    Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt

 

    voraussichtlich

501.945 EUR

 

 

2. Zum Finanzhaushalt

 

    Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des

 

    Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

94.768 EUR

 

 

3. Zum Eigenkapital

 

    Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

 

    beträgt voraussichtlich

879.347 EUR

 

 

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Sachverhalt

 

Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan, Bestandteilen und Anlagen werden erläutert.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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