Beschlussvorlage - GVKo-0051/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Befreiung von der Kurabgabe von Familienangehörigen ab 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Isabell Gottschling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebs- und Tourismusausschuss Koserow
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Vorberatung
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07.01.2025
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Erledigt
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Gemeindevertretung Koserow
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Entscheidung
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03.02.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Koserow beschließt, dass alle Haushalte mit Einwohnern der Gemeinde Ostseebad Koserow, die hier mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, die Möglichkeit erhalten für Verwandte, deren Hauptwohnsitz sich außerhalb des Gemeindegebietes befindet, für das Urlaubsjahr 2025 kostenlose Kurkarten für bis zu 4 Familienangehörige zu beantragen.
Sachverhalt
Die positive Entwicklung des Urlaubsortes Ostseebad Koserow ist wesentlich auf die Mitarbeit und Gastfreundschaft der Einwohner zurückzuführen. Dies soll auch mit der neuen harmonisierten Kurabgabesatzung mit dem vorliegenden Beschluss anerkannt werden. Die derzeitige Haushaltslage der Gemeinde erlaubt diese Zuwendung im Wirtschaftsjahr 2025. Eine Verlängerung dieser Regelung für die Zeiträume danach wird von der zukünftigen Entwicklung der Haushaltslage abhängen und dann erneut entschieden. Der damit verbundene Ausfall von Kurabgabeneinnahmen wird aus dem Gemeindehaushalt ausgeglichen.
Es wird nach Tatbestand abgerechnet. Die Kalkulation wird daher, angepasst an die neue Kurabgabe, aus dem Vorjahr übernommen, um planungstechnische Sicherheit für den Gemeindehaushalt zu gewährleisten.
Eine generelle Befreiung von der Kurabgabenpflicht von Familienangehörigen der Einwohner der Gemeinde in der Abgabensatzung ist aus rechtlichen Gründen aktuell nicht möglich. Das Kommunalabgabengesetz erlaubt nur Befreiungen aus wichtigen Gründen.
voraussichtliche jährliche Kosten: 65.700,00 € (nach Kalkulation)
Laufzeit: 01.01.2025 bis 31.12.2025
Grundlagen der kalkulierten Kosten: Von den ca. 450 Haushalten im Gemeindegebiet Ostseebad Koserow werden in der Regel fast alle, wenn ihnen die Möglichkeit eröffnet wird, eine Kurkarte für Familienangehörige beantragen. Für die tatsächliche Aufenthaltsdauer der Familienangehörigen werden im Durchschnitt 10 Tage kalkuliert, welche als angemessen betrachtet wird, auch wenn die Kurabgabesatzung eine Kalkulation mit 28 Tagen vorlegt.
Damit ergibt sich die folgende Rechnung:
450 Haushalte x 4 Personen x 10 Tage x 3,65 € = brutto 65.700 €
