Beschlussvorlage - GVKo-0043/24-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Integration der Bahn- und Busverkehrsleistungen in die UsedomCard
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- René Bergmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Koserow
|
Entscheidung
|
|
|
17.12.2024
|
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Koserow beschließt die Integration der ticketfreien Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in die UsedomCard ab dem 01.01.2025 mittels eines umlagefinanzierten ÖPNV-Beitrags (siehe Anlage 1):
- Busverkehrsleistung (ÖPNV)
Inhaber einer gültigen UsedomCard können gegen deren Vorlage ganztägig alle Regionalbuslinien außer der Linie 271 (Wolgast – Greifswald) unentgeltlich nutzen. In den genannten Zeiten wird nur die Befreiung der Kinder im Alter unter 6 Jahren gewährt. Im ÖPNV können die schulpflichtigen Kinder mit Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde ebenfalls befreit werden, weil diese den Anspruch auf die kreisfinanzierte VG-Card haben. Andere Befreiungs- oder Ermäßigungstatbestände bedürfen eines entsprechenden Ausgleichs durch die jeweilige Gemeinde.
aa) für Gäste
0,55 € brutto je Tageskurkarte
0,55 € brutto je Übernachtung bei Mehrtageskurkarten.
ab) für Einwohner
Für die Inkludierung der ÖPNV-Leistung in die Jahreskurkarten der Einheimischen ist ein Jahresbetrag in Höhe von 11,00 € kalkuliert.
- Bahnverkehrsleistung (SPNV)
Inhaber einer gültigen UsedomCard können gegen deren Vorlage ganztägig alle Züge der RB 23 und der RB 24 unentgeltlich nutzen. In den genannten Zeiten wird nur die Befreiung der Kinder im Alter unter 6 Jahren gewährt. Andere Befreiungs- oder Ermäßigungstatbestände bedürfen eines entsprechenden Ausgleichs durch die jeweilige Gemeinde.
ba) für Gäste
0,85 € brutto je Tageskurkarte
0,85 € brutto je Übernachtung bei Mehrtageskurkarten.
bb) für Einwohner
Für die Inkludierung der SPNV-Leistung in die Jahreskurkarten der Einheimischen ist ein Jahresbetrag in Höhe von 43,56 € für Einwohner und Jahreskurkartenbesitzer kalkuliert.
2. Der Bürgermeister wird zur Annahme des entsprechenden Angebotes gemäß Anlage 1 für die in Ziffer 1 bestimmten Leistungen und Personenkreise mit Wirkung ab dem 01.01.2025 ermächtigt.
Sachverhalt
Eine Zielstellung in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast ist die Einbindung von Bus und Bahn in die UsedomCard. Dazu hat das Verkehrsunternehmen Usedomer Bäderbahn GmbH (UBB) ein gemeinsames Tarifangebot zur Anerkennung der UsedomCard als Fahrberechtigung in den Bussen der UBB sowie den Zügen der DB Regio erarbeitet.
Einzelheiten des Tarifangebotes:
Grundlage sind die Bedingungen/Festlegungen des Angebotes zur Integration der Bahn- und Busverkehrsleistungen in die UsedomCard von der Usedomer Bäderbahn GmbH
.
Hiernach gilt im Besonderen:
Buslinienverkehr
Die UBB bedient den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und bietet den interessierten Gemeinden an, die Kurkarten an deren Gültigkeitstagen als Fahrscheine anzuerkennen. Die Kurkarten berechtigen dann zur kostenfreien Nutzung im gesamten ÖPNV der UBB auf der Insel Usedom, in Wolgast sowie zwischen Wolgast und Lubmin.
Bahnverkehr
Die DB Regio AG bedient den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und bietet den interessierten Gemeinden an, die Kurkarten an deren Gültigkeitstagen als Fahrscheine anzuerkennen. Die Kurkarten berechtigen dann zur kostenfreien Nutzung im gesamten SPNV der DB Regio AG auf der Insel Usedom, d.h. zwischen Züssow und Swinujscie sowie Zinnowitz und Peenemünde
Weiterhin gilt im Allgemeinen:
Damit in den Verkehrsmitteln die Möglichkeit besteht, die Einstiegskontrolle durchzuführen und die Nutzungshäufigkeit aller Kurkarten zu erfassen, ist es notwendig, dass die Kurkarten über eine Kurkarten-Software ausgestellt und mit einem entsprechenden QR-Code versehen werden, der von den Kontrollgeräten erkannt wird.
Die in Ziffer 1 genannten Preise verstehen sich brutto inkl. 7% Umsatzsteuer und gelten für das Jahr 2025. Diese werden jedes Jahr um die allgemeine Inflationsrate (planerische Annahme von 3%) dynamisiert. Kommt es im Laufe eines Kalenderjahres durch die allgemeine Wirtschaftslage zu einer höheren Steigerung der Produktionskosten im Verkehrswesen, wird diese bei der Kalkulation des Kurkartenanteils für das jeweilige Folgejahr berücksichtigt. Die Kooperation kann daher nur mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr zu Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.
Da es sich um eine Umlagefinanzierung handelt und die Verkehrsleistungen ganzjährig angeboten werden, wird es notwendig sein, die Kurabgabe ganzjährig zu erheben, um die Vergütung der Verkehrsleistungen ganzjährig von jeder Kurkarte zu entrichten.
