Beschlussvorlage - GVUe-0072/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer der Gemeinde Ückeritz (Hebesatzsatzung 2025)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Katrin Gierds
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ückeritz
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Entscheidung
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19.12.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Ückeritz beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze 2025 für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer in der Gemeinde Ückeritz wie folgt:
- Übernahme der Hebesätze aus 2024
Grundsteuer A 323%
Grundsteuer B 427%
Gewerbesteuer 381%
oder:
- Aufkommensneutraler Hebesatz (Grundsteuer A und B)
Grundsteuer A 321%
Grundsteuer B 260%
Gewerbesteuer 381%
oder:
- Bedarfsorientierter Hebesatz (Grundsteuer A und B)
Grundsteuer A 323% ein Plus von 14,41 €
Grundsteuer B 300% ein Plus von 26.710,35 €
Grundsteuer B 310% ein Plus von 33.378,83 €
Gewerbesteuer 381%
Gewerbesteuer 400% ein Plus von 33.080,00 €
Sachverhalt
Zu 1.: Bei einer Festsetzung der Hebesätze unverändert zum Jahr 2024 würde die Gemeinde Mehrerträge bei der Grundsteuer A und B in Höhe von ca. 111.414,44€ erzielen.
Zu 2.: Bei der Beschlussfassung von aufkommensneutralen Hebesätzen der Grundsteuer A und B würde die Gemeinde keine Mehrerträge erzielen. Jedoch besteht hier die Gefahr, dass durch etwaige Bescheid Rücknahmen des Finanzamtes Greifswald ein Verlust für die Gemeinde in nicht bezifferbarer Höhe entstehen kann.
Die festgesetzten Bescheide durch das Finanzamt Greifswald sind noch nicht vollständig verarbeitet. Des Weiteren liegen der Verwaltung keine Kenntnisse zu anhängigen Widerspruchsverfahren der Steuerpflichtigen beim Finanzamt Greifswald vor.
Zu 3.: Bei der Berechnung der bedarfsorientierten Hebesätze der Grundsteuer A und B ist die Verwaltung von dem bisherigen Kenntnisstand der Festsetzung des Finanzamtes ausgegangen. Die Gemeinde würde hier ihre Bürger entlasten und zur Sicherung einer auskömmlichen Finanzausstattung die Einnahmenpotenziale ausschöpfen.
Bei den vorgeschlagenen bedarfsorientierten Hebesätzen für die Grundsteuer A und B würde voraussichtlich ein Mehrertrag wie dargestellt erzielt. Personengesellschaften können den Anteil der Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 400% bei ihrer Steuererklärung in Ansatz bringen.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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